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Soweit ich weiss, kann das nur derjenige, der auch die AN anmeldet (selbst oder im Auftrag).
Ich kann mich auch irren.
Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Guten Abend,
ich rufe die ELStAm der Mandantenmitarbeiter über mein Lohnprogramm ab
Grüsse
Kontierung
in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft
Ich bin Steuerberaterin und möchte ElstamDaten für meine Mandanten abrufen, bin auch über meinen mIDentity registriert - geht das? wie?
Danke für eine schnelle Antwort
Hallo JWilpert,
jeder kann mit seiner eigenen Id.-Nummer nur seine eigenen ELSTAM abrufen. Wer als Arbeitgeber mit einem Organisationszertifikat arbeitet, kann seine Arbeitnehmer anmelden und dann auch die Daten abrufen.
Aber als Steuerberater kann man keine Kunden- (Mandanten) ELSTAM abrufen.
Siehe auch Beitrag stiller.
Über das Portal ist das nicht möglich. Über ElsterFormular kann man aber FÜR den Mandanten ALS Steuerberater übermitteln. Dafür muss nach sich nur als "Datenübermittler" angeben.
Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg ?
Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.
richtig der Arbeitgeber kann einen Datenübermittler beauftragen.
Aber JWilpert so habe ich es verstanden, wollte für seine Mandanten sprich Kunden die ELSTAM abrufen. Das sollte nicht funktionieren, sondern nur der Arbeitgeber oder ein Beauftragter kann seine Arbeitnehmer anmelden oder auch einsehen, solange diese bei ihm beschäftigt sind.
Als Steuerberaterin kann sie doch mit ihrem Zertifikat als Datenübermittler für den Arbeitgeber auftreten. Andernfalls könnte ja kein Steuerberater die lohnsteuerlichen Angelegenheiten eines Arbeitgebers übernehmen. JWilpert müsste also die ELStAM ihrer Mandantschaft abrufen können, WENN die Anmeldung denn auch über sie lief.
Wobei mich dann mal interessieren würde, wie es läuft, wenn ein Arbeitgeber selbst angemeldet hat, aber den Abruf über einen Steuerberater (Datenübermittler) machen möchte.
Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.
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