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ElsterOnline und Anlage EÜR

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    ElsterOnline und Anlage EÜR

    Hallo, ich habe folgendes Problem.
    Ich erstelle die Steuererklärungen für die Mandanten über ElsterOnline-Portal mit Sicherheitsstick. Habe eine Mandantin mit freiberuflichen Einkünften, finde aber die Anlage EÜR nicht in ElsterOnline. Die gibt es anscheinend nur über ElsterFormular. Muss ich dann beides parallel ausfüllen und beides elektronisch abschicken? sehe ich es richtig?
    Danke für die Hilfe im Voraus!

    #2
    AW: ElsterOnline und Anlage EÜR

    Hallo Vicky,

    so ist es.
    Beim Absenden über Elsterformular, wählst du aus authentifizierte Übermittlung und Art des Zertifikates usw.

    Tschüß

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      #3
      AW: ElsterOnline und Anlage EÜR

      Danke für die Antwort!

      Und warum wurde die Anlage EÜR nicht in ElsterOnline aufgenommen? Wird es irgendwann passieren oder ist es endgültiger Stand?

      Kommentar


        #4
        AW: ElsterOnline und Anlage EÜR

        Hallo Vicky,

        das Onlineportal bietet schon vieles, was das Elsterformular nicht hat -> Körperschaftssteuer, einheitlich und gesonderte Feststellung, als neuestes gesonderte Feststellung.
        Meines Wissens soll ab April 2014 auch die EÜR im Portal möglich sein.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: ElsterOnline und Anlage EÜR

          Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
          Danke für die Antwort!

          Und warum wurde die Anlage EÜR nicht in ElsterOnline aufgenommen? Wird es irgendwann passieren oder ist es endgültiger Stand?
          Das portal wird ständigweiterentwickelt. Aufgrund eines begrenzten Budget / begrenzten Ressourcen passiert das aber nur langsam Stück für Stück.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: ElsterOnline und Anlage EÜR

            Hallo Vicky,
            Du nutzt lieber das EOP, da habe ich nichts dagegen. Du nutzt aber auch EF! Waere es vielleicht zweckmaessig, sich auf ein Verfahren zu konzentrieren?

            Das EOP ist staendig online, mit EF koennen Erklaerungen auch offline bearbeitet und gesendet werden. Mal abgesehen von Koerperschaften, gesonderten und gesonderten und einheitlichen Erklaerungen.

            Dein Stick ist nur eine Art der Registrierung, die was kostet.
            Mit dem kostenlosen Softwarezertifikat kannst Du auch alles vorher gesagte tun.
            Nur die Steuerkontoabfrage bedarf einer Signaturkarte.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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