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nachträgliche Schuldzinsen Photovoltaikanlage absetzbar ??

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    nachträgliche Schuldzinsen Photovoltaikanlage absetzbar ??

    Hallo,

    kann man die Schuldzinsen der Jahre 2010 /2011 (und 2012) für eine in 07/2009 angeschaffte PV Anlage in der EÜR Rechnung bzw. Anlage G, Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2012 geltend machen bzw. natürlich (in meinem Fall) dann einen für 2012 "minus Gewinn" eintragen ?

    Für 2009 wurde sie geltend gemacht, jedoch habe ich diese Beträge bzw. KTO Auszüge der Jahre
    2010/2011 meinem Steuerberater nicht übergeben. ergo wurden sie auch nicht geltend gemacht. Der Steuerberater hat leider auch nicht nachgefragt.

    Ich mache die Einkommensteuererklärung für 2012 bzw. Umsatzsteuererklärung 2012 jetzt wieder selber selber, daher meine Frage.

    Dank im voraus
    MfG
    lawsoneddie

    #2
    AW: nachträgliche Schuldzinsen Photovoltaikanlage absetzbar ??

    Nein, kannst du nicht.
    In der Steuererklärung 2012 können nur die Aufwendungen geltend gemacht werden, die auch im Jahr 2012 gezahlt wurden.
    Mfg

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      #3
      AW: nachträgliche Schuldzinsen Photovoltaikanlage absetzbar ??

      hmmm.. erst mal danke für die Info.

      dann aber die "Gegenfrage" wie kann ich diese noch geltend machen ?

      Kommentar


        #4
        AW: nachträgliche Schuldzinsen Photovoltaikanlage absetzbar ??

        Hallo,

        wurde schon beantwortet. Überhaupt nicht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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