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Umzugspauschale /VWL / KFZ-Steuer

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    Umzugspauschale /VWL / KFZ-Steuer

    Morgen zusammen,

    ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
    Habe ich das richtig verstanden, dass eine Umzugspauschale angegeben werden kann, wenn man umzieht und sich somit die Fahrtzeit verkürzt? Wenn ja, wo wird es eingetragen?
    Muss die VWL? (z.b. von der LBS) angegeben werden, auch wenn mein Jahreseinkommen sehr viel höher ist als 17000€? Habe hierfür einen Freibetrag, aber bin ein bissel drüber, falls, dass beachtet werden muss. Falls ja bräuchte ich da auch einen kleinen Tipp wo es hin muss, besondere Belastungen
    Ein Bekannter meinte, dass die KFZ-Steuer abgesetzt werden kann, aber ich denke mal, dass das Blödsinn ist, oder?

    Danke vorab..
    Zuletzt geändert von bumblebee1*11; 07.01.2014, 06:06.

    #2
    AW: Umzugspauschale /VWL / KFZ-Steuer

    Hallo bumblebee1*11,

    Umzugskosten -> Anlage N Seite 2 Zeile 47

    VWL -> Anlage VL

    Kfz-Steuer -> du hast vollkommen recht

    Tschüß

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      #3
      AW: Umzugspauschale /VWL / KFZ-Steuer

      Hey danke schon mal.
      Aber ist es auch richtig, dass die Umzugspauschale angegeben werden kann, wenn sich die Fahrt nicht um eine Stunde verkürzt?

      Danke

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        #4
        AW: Umzugspauschale /VWL / KFZ-Steuer

        Hallo bumblebee1*11,

        da wendest du dich am besten an deinen Sachbearbeiter bei deinem zuständigen Finanzamt, der muss sich mit deinem konkreten Fall auseinandersetzen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Umzugspauschale /VWL / KFZ-Steuer

          Zitat von bumblebee1*11 Beitrag anzeigen
          Hey danke schon mal.
          Aber ist es auch richtig, dass die Umzugspauschale angegeben werden kann, wenn sich die Fahrt nicht um eine Stunde verkürzt?

          Danke
          Die Fahrtzeit muss sich um mindestens eine Stunde täglich verkürzen. Ansonsten ist der Umzug nicht beruflich veranlasst laut BFH und Finanzverwaltung.
          Mfg

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