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Neulings-Fragen zu Einkommensteuererklärung für 2013

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    Neulings-Fragen zu Einkommensteuererklärung für 2013

    Hallo zusammen,

    ich habe mich vor ein paar Wochen bei ElsterOnline registriert und verifizieren lassen.
    Nun sitze ich vor meiner ersten Einkommensteuererklärung meines Lebens und habe noch ein, zwei Fragen:

    1. Die Einkommensteuererklärung für 2013 ist noch nicht erstellbar, weil man "2013" noch nicht auswählen kann. Für mich soweit in Ordnung.
    Kann ich dann einfach erstmal 2012 angeben und trotzdem meine Daten schon eingeben, sie speichern und die Einkommensteuerklärung später nochmal in "2013" umändern, sodass meine schon eingegebenen Daten erhalten bleiben?

    2. Wozu dient der Punkt "4 - Versorgungsbezüge und/oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen"? Auch mit der Erläuterung/Info komme ich
    leider nicht wirklich weiter. Warum soll ich hier nochmal meinen Jahresbruttolohn angeben? Hierzu bräuchte ich eine Erläuterung.

    3. Warum kann ich selber aussuchen, ob ich Belege nachreiche? Was hat das für Vor-/Nachteile? Muss ich zum Beispiel meine Anwesenheitszeiten
    auf der Arbeit einsenden, damit der Wert, den ich für die Fahrtkostenpauschale eingegeben habe, abgeglichen werden kann?

    Ich freue mich auf eure Antworten.
    Vielen Dank vorab dafür.

    Gruß
    Zuletzt geändert von Angie1988; 07.01.2014, 20:52.

    #2
    AW: Neulings-Fragen zu Einkommensteuererklärung für 2013

    Zu 2. Einfach das abschreiben, was in dem Ausdruck der LStB steht, mit der Ausnahme, dass wenn hier der AG 0 bescheinigt hat, die Zeile i.A. leer zu bleiben hat. Wenn man sich hier fragt, warum man da seinen Bruttolohn nochmal eingeben soll, läuft was falsch. Entweder steht da in der LStB nochmal der Bruttolohn, dann sollte man den AG fragen, warum, oder nicht. Einträge der LStB ausdenken ist ein NoGo.

    Zu 3. Auf zwingend einzureichende Belege sollte hingewiesen (wenn es im EOP so läuft wie bei ElFo). Bei anderen Belegen mag es angebracht sein, diese einzureichen, wenn man nicht selbstverständliche Einträge plausibel machen will. Zwar sollte nach der Theorie wegen des weitgehenden Belegverzichts bei Elster-Übermittlungen das FA eigentlich nachfragen, wenn es gerne etwas belegt hätte. Die von mir erlebte Praxis sieht aber so aus, dass einfach gestrichen wird und man dann Einspruch gegen den Bescheid einlegen darf. Solange die angegebenen Arbeitstage im üblichen Rahmen sind, habe ich hier aber noch nie einen Nachweis leisten müssen.

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      #3
      AW: Neulings-Fragen zu Einkommensteuererklärung für 2013

      Hallo neysee,

      vielen Dank für deine Antwort, das hat mir schon mal weitergeholfen.

      Ich habe noch eine Frage bezüglich der Lohnsteuerbescheinigung:

      Ich habe bis Ende Juli 2013 bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und seit August 2013 arbeite ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber.
      Bekomme ich dann also zwei Lohnsteuerbescheinigungen?
      Und kann ich die vom alten AG jetzt schon einfordern bzw. beim zuständigen Finanzamt?

      Ich habe auch leider die Anlagenübersicht nicht vor mir.
      Habe ich in meiner Einkommensteuererklärung dann auch zwei Felder für die beiden Eintragungen oder wird das zusammengefasst aus beiden Lohnsteuerbescheinigungen?

      Danke vielmals!
      Zuletzt geändert von Angie1988; 08.01.2014, 22:48. Grund: Schreibfehler

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        #4
        AW: Neulings-Fragen zu Einkommensteuererklärung für 2013

        Hallo Angie1988,

        die Lohnsteuerbescheinigungen bekommst du von deinem Arbeitgeber.
        Die Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerbescheinigungen bis 28.02. des Folgejahres der Finanzverwaltung elektronisch bereitstellen.

        Wenn du in der Anlage N die erste Lohnsteuerbescheinigung abgetippt hast, gibt es unten den Button Hinzufügen und die nächste kann ausgefüllt werden.

        Tschüß

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          #5
          AW: Neulings-Fragen zu Einkommensteuererklärung für 2013

          Hallo holzgoe,

          perfekte Antwort!

          Vielen Dank

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            #6
            AW: Neulings-Fragen zu Einkommensteuererklärung für 2013

            Ja zu 1.: DAS frage ich mich auch

            Für 2013 noch nicht Möglich?!?

            Gruß
            Kiki

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              #7
              AW: Neulings-Fragen zu Einkommensteuererklärung für 2013

              Hallo,
              wie jedes Jahr müssen AG die Bescheinigungen bis 28.02. des Folgejahres abgeben.
              Ja, Du kannst es früher, wenn Deine Software es zulässt!
              Warum?
              Ab März werden die Finanzämter voraussichtlich rechnen können.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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