Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe gesehen, dass man sich beim Finanzamt die Belege für die Vorausgefüllte
    Steuererklärung abrufen kann.

    Wir sind als Steuerbüro registriert. Unter Dienste finde ich auch eine Spalte: Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung), kann dort aber nichts anklicken.

    Wie kann ich für unsere Mandanten die Belege abrufen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

    Hallo Melanie Brendgens,

    hier gibt es Infos speziell auch für Steuerberater ->

    https://www.elster.de/belegabruf/stberater.php

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

      Dank dir für den Link.

      Den hatte ich auch schon gefunden, lande dann aber nur wieder bei Elster, bzw. später im ElsterPortal.

      Ich verstehe aber nicht, wie ich die Daten im ElsterPortal abrufen kann. Wir sind ja mit der Kanzlei registriert, nach dem Login komm ich einfach nicht weiter und weiß nicht, was ich tun muß, bzw. wo/wie ich die Daten vom Mandanten bei der Finanzverwaltung anfordern kann.

      Kommentar


        #4
        AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

        Hallo Melanie Brendgens,

        hast du die Sache mit der Nutzung ohne Vollmachtsdatenbank gelesen ?

        Der Mandant muss einmalig jeweils seine Zustimmung erteilen und einen Freischaltcode beantragen und dann der Kanzlei zukommen lassen.
        siehe weiter unten.

        Zitat ->
        In gemeinsamen Gesprächen zwischen den Steuerberaterkammern und der Steuerverwaltung wurde das Projekt Vollmachtsdatenbank vereinbart.

        Indem die Mitglieder der Steuerberaterkammern die zum jeweiligen Mandatsverhältnis gehörende Vollmacht in einer kostenpflichtigen Datenbank erfassen und die notwendigen Informationen vollelektronisch an die Steuerverwaltung übermitteln, wird Ihnen auf Basis der Vollmachtsvermutung entsprechend AEAO Nr. 1 zu § 80 Zugang zu den Daten der Mandanten ohne erneute Zustimmung des Mandanten gewährt.

        Zu diesem Thema erging am 10. Oktober 2013 ein entsprechendes BMF-Schreiben, mit dem das Muster der Vollmacht veröffentlicht wurde.

        ! Anwendung der Vollmachtsdatenbank in der ersten Stufe !

        Die von den Steuerberaterkammern über einen EDV-Dienstleister eingerichtete Vollmachtsdatenbank wird von den teilnehmenden Steuerberatern zunächst mit Vollmachtsinformationen ihrer Mandanten bestückt. Die Datenbank sendet die entsprechenden Informationen danach an die Steuerverwaltung. Daraufhin erhalten die entsprechenden Mandanten ein Informationsschreiben, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass die jeweilige Kanzlei die Bevollmächtigung zum Datenabruf gegenüber der Steuerverwaltung angezeigt hat und sie der Erteilung der Berechtigung bis zu der datierten Frist widersprechen können.

        Unter Berücksichtigung der im Schreiben angegebenen Frist sowie Post- und Prozesslaufzeiten erhalten Sie bei Ausbleiben des Widerspruchs am 36. Kalendertag nach Übermittlung der Vollmachtsdaten an ELSTER Zugriff auf die Daten Ihres jeweiligen Mandanten. Diese zeitliche Verzögerung tritt immer bei Übermittlung neuer Mandatsverhältnisse auf, wird aber in der zweiten Stufe der Vollmachtsdatenbank im Jahr 2015 behoben werden.

        Sollte Ihr Mandant in der Widerspruchszeit dem Zugriff durch Sie widersprechen oder ein Brief als unzustellbar an die Steuerverwaltung zurückgesandt werden, bleibt die Erteilung der Berechtigung folgerichtig aus. Eine Rückmeldung von der Finanzverwaltung an die Vollmachtsdatenbank an Sie kann in der ersten Stufe noch nicht angeboten werden, so dass Sie ggf. erst nach dem erfolglosen Versuch des Datenabrufs von der fehlenden Berechtigung Kenntnis erlangt. Ein Rückmeldeverfahren von der Finanzverwaltung an die Vollmachtsdatenbank ist aber für die zweite Stufe ab dem Jahr 2015 vorgesehen.

        ! Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung ohne Anwendung der Vollmachtsdatenbank !

        Sofern Sie nicht an der Vollmachtsdatenbank teilnehmen, können Sie natürlich dennoch den Service der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrem Organisationszertifikat im ElsterOnline-Portal registriert sind. Hier können Sie sich ab voraussichtlich Januar 2014 für den Datenabruf für sich und Ihre Mandanten anmelden. Die Anmeldung zum Datenabruf führen Sie in Ihrem ElsterOnline-Portal-Konto, mit ElsterFormular oder anderer kommerzieller Software durch.

        Sofern Ihr Mandant ein eigenes Konto im ElsterOnline-Portal besitzt, wird er über Ihren Antrag dort in seinem Posteingang informiert und um Zustimmung bzw. Ablehnung gebeten. Nach der Zustimmung erhalten Sie Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Informationen Ihres Mandanten.

        Wenn Ihr Mandant kein eigenes Konto im ElsterOnline-Portal besitzt, erhält er einen Brief per Post, in dem er über Ihren Antrag informiert wird. Dieser Brief enthält auch den sogenannten Freischaltcode mit dem Hinweis, dass dieser an Sie als Antragsteller weiterzugeben ist, sofern Sie zum Abruf der Daten berechtigt werden sollen. Mit diesem Freischaltcode können Sie sich für den Abruf der Daten Ihres Mandanten freischalten.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

          Ah, ok.

          Wollte diese Organisationszertifikat machen, aber wenn da steht, Januar 2014 ist es ja evtl. noch nicht freigeschaltet.

          Wie gesagt, bis zu der Leiste Belegabfrage (vorausgefüllte Steuererklärung) komm ich ja, aber dann kann man nirgendwo weiter klicken.

          Dann warte ich noch.

          Vielen lieben Dank für deine Mühe.

          Kommentar


            #6
            AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

            Hallo Melanie Brendgens,

            das Organisationzertifikat kannst du dir ja schon besorgen.
            Danach kann man schon den Abrufcode beantragen und dann wirs es ja eine Weile dauern bis der jeweilige Mandant per Brief informiert wird und dir den ihm zugesandten Freischaltcode mitteilt.
            So richtig Werbung für das Verfahren soll erst ab Februar März 2014 gemacht werden, da ja die abzurufenden Daten für 2013 meist erst bis zum 28.02.2013 bereitgestellt werden bzw. werden müssen.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

              Das Organisationszertifikat haben wir bereits. :-)

              Ich warte dann mal ab.

              Hab noch eine schöne Woche

              Kommentar


                #8
                AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

                Als Steuerberater kann aber ein weiteres Verfahren, nämlich die Kammerdatenbank genutzt werden. Hier mal der Link zur Niedersächsischen Seite: http://www.stbk-niedersachsen.de/index.php?id=179
                Jede Kammer sollte solch eine Info-Seite haben.
                Unsere Niedersächsiche Kammer hat die Info-Briefe dazu auch schon im Oktober versandt.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

                  Hallo Sirius,

                  das ist richtig -> die Vollmachtsdatenbank hatte ich gestern schon mit erwähnt in meinem Beitrag von 14:15 Uhr ohne weiter darauf einzugehen.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

                    Datev

                    Vollmachtsdatenbank

                    Ein Baustein der Vorausgefüllten Steuererklärung

                    http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=154706&stat_Mparam=int_url _datev_vollmachtsdatenbank
                    Mit freundlichen Grüßen
                    - AG1971 -
                    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

                      Wenn Ihr Mandant kein eigenes Konto im ElsterOnline-Portal besitzt, erhält er einen Brief per Post, in dem er über Ihren Antrag informiert wird. Dieser Brief enthält auch den sogenannten Freischaltcode mit dem Hinweis, dass dieser an Sie als Antragsteller weiterzugeben ist, sofern Sie zum Abruf der Daten berechtigt werden sollen. Mit diesem Freischaltcode können Sie sich für den Abruf der Daten Ihres Mandanten freischalten.

                      Das ist interessant, aber was ist, wenn nur eine gültige Zertifikatsdatei (*.pfx) vorhanden ist. Wir haben nur maximal 20 Abrufcodes bei ELSTER_ONLINE erhalten können; das 21. wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass nur 20 möglich sind. Wie kommt das??

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abruft Belege für vorausgefüllte Steuererklärung

                        Zitat von Steuerehrlich Beitrag anzeigen
                        Wenn Ihr Mandant kein eigenes Konto im ElsterOnline-Portal besitzt, erhält er einen Brief per Post, in dem er über Ihren Antrag informiert wird. Dieser Brief enthält auch den sogenannten Freischaltcode mit dem Hinweis, dass dieser an Sie als Antragsteller weiterzugeben ist, sofern Sie zum Abruf der Daten berechtigt werden sollen. Mit diesem Freischaltcode können Sie sich für den Abruf der Daten Ihres Mandanten freischalten.

                        Das ist interessant, aber was ist, wenn nur eine gültige Zertifikatsdatei (*.pfx) vorhanden ist. Wir haben nur maximal 20 Abrufcodes bei ELSTER_ONLINE erhalten können; das 21. wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass nur 20 möglich sind. Wie kommt das??
                        https://www.elster.de/belegabruf/stberater.php
                        ganz unten:
                        Identifikationsnummer Zertifikatsdatei 20
                        Identifikationsnummer Sicherheitsstick 20
                        Identifikationsnummer Signaturkarte 20
                        Organisationsregistrierung Zertifikatsdatei nicht unterstützt
                        Organisationsregistrierung Sicherheitsstick unbeschränkt
                        Organisationsregistrierung Signaturkarte unbeschränkt
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X