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Hauptvordruck 21 Opfergrenzenberechnung Bafög und Wohngeld

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    Hauptvordruck 21 Opfergrenzenberechnung Bafög und Wohngeld

    Hallo,
    unter Punkt 21 des Hauptvordrucks "Thema Opfergrenzenberechnung" stehen u.a. die Punkte Bafög und Wohngeld, trage ich hier nun die gesammelten Bafög-Einnahmen meiner Frau (Studienbafög) und mir (Schülerbafög) ein oder muss ich die getrennt aufführen?

    Und auch das Wohngeld, das wir einen Teil des Jahres bekommen haben, muss dort aufgeführt werden? Dachte ich hätte mal gelesen, dass es in der Einkommensteuererklärung nicht berücksichtigt würde.

    Vielen Dank schonmal im Voraus

    #2
    AW: Hauptvordruck 21 Opfergrenzenberechnung Bafög und Wohngeld

    Was ist Rekursion?

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      #3
      AW: Hauptvordruck 21 Opfergrenzenberechnung Bafög und Wohngeld

      Soll heißen die Frage hätte ich mir sparen können?
      Bei allen anderen erfragten Geldbeträgen wird auch zwischen Antragsteller und Ehegatten/ in unterschieden....hier stand nun keinerlei Erläuterung bei. End auch die Frage, inwieweit das Wohngeld in die spätere Berechnugn mit reinspielt ist allein mit dem schlauen BEgriff der Rekursion auch nicht erklärt...

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        #4
        AW: Hauptvordruck 21 Opfergrenzenberechnung Bafög und Wohngeld

        Soll heißen, es macht wenig Zwieback, die wortgleich identische Frage zu posten, auf die man an anderer (wenn auch falscher Stelle) Antworten bekommen hat, die zeigen, dass sie so erstmal schwer verständlich ist

        Wer den ersten Thread nicht kennt wird wieder nach einer Zeile 21 suchen, und niemals auf die Idee kommen, dass du in Wirklichkeit von Zeile 94 im Hauptvordruck redest).

        Weiterhin fragt Zeile 94 nach Einkommenersatzleistungen, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z.B. Krankengeld, Elterngeld, soweit sie nicht in Anlage N schon angegeben wurden. BAFöG gehört nicht dazu, Wohngeld auch nicht. Dass da in ElsterOnline was anderes stehen soll wurde auch im ersten Thread schon sehr skeptisch beantwortet.

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          #5
          AW: Hauptvordruck 21 Opfergrenzenberechnung Bafög und Wohngeld

          jahan meint womöglich Seite 22 des Hauptvordrucks in ElsterOnline. Zumindest befindet sich ein entsprechendes Eingabefeld dort im Formular für 2012.

          Ich hab mir jetzt den anderen Thread nochmal angeguckt. Es geht wohl um 2011.

          Die Frage an sich kann ich leider nicht beantworten. Allerdings muss ich auch sagen, es wird hier nicht konkret nach einem Ehegatten gefragt, und es gibt auch kein zweites Eingabefeld für einen zweiten Ehegatten.

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            #6
            AW: Hauptvordruck 21 Opfergrenzenberechnung Bafög und Wohngeld

            Gut, dann war die Frage vielleicht falsch formuliert.
            Wie L.E.Fant richtig schreibt geht´s um 2011 (dass es da nun zu späteren Jahren einen Unterschied geben könnte war mir nicht bewusst....), die Erklärung der Einkommensersatzleistungen ist ja auch online zu erhalten, allerdings finde ich eben nirgendwo einen Hinweis auf Bafög/ Wohngeld.
            Insofern gehe ich einfach mal davon aus, dass eben nach den gesammelten Bafög und Wohngeldeinnahmen gefragt ist...
            :/

            Vielleicht hilft der Link zu nem Screenshot meiner Ansicht weiter...

            http://de.tinypic.com/r/501xzo/5
            Zuletzt geändert von jahan; 15.01.2014, 20:08.

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