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Einkommensteuerjahresausgleich

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    Einkommensteuerjahresausgleich

    Hallo zusammen,

    ich betreibe sein dem 01.06.2013 eine Photovoltaikanlage und mache fleißig seit dem ersten Monat meine Einkommensteuervoranmeldung. Die Mehrwertsteuer des Anschaffungspreise habe ich bereits zurück bekommen.

    Nun nachdem das Jahr 2013 abgeschlossen ist habe ich meine Gesamteinspeisung meinem Energieversorger mitgeteillt und natürlich auch prompt ein Infoschreiben bekommen, dass ich zu viel Geld erstattet bekommen habe.

    Diese Summe die ich nun dem Energieversorger zurückzahle, muss ich jetzt natürlich auch bei meinem Einkommensteuerjahresabschluss berücksichtigen. Demnach habe ich natürlich viel zu viel gezahlt.

    Um das ganze mit Werten etwas klarer auszudrücken. Bisher (2013)habe ich jeden Monat 56€ vom Energieverosrger bekommen. Die davon fälligen 10,64€ (19%) habe ich bei meiner Einkommensteuervoranmeldung jeden Monat angemeldet.
    Nun muss ich meinem Energieversorger 141,46€ wieder zurückzahlen. Die 26,88€ (19% von 141,46€) muss ich ja nun von der Vorangemeldeten Summe 74,48€ (7x10,64€) abziehen.

    Leider weiss ich nicht wie man einen Einkommensteuerjahresabschluss macht geschweige denn wie man diesen zu viel gezahlten Betrag wieder ausgleicht.

    Ich hoffe das ich mich nicht allzu kompliziert ausgedrückt habe und das mir jemand bei meinem Problem behilflich sein kann.

    Vielen Dank vorab

    #2
    AW: Einkommensteuerjahresausgleich

    dann solltest du einen Steuerberater aufsuchen.
    Das hier ist ein ELSTER-Forum und kein Steuerberatungsforum.
    Mfg

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      #3
      AW: Einkommensteuerjahresausgleich

      Hallo,
      es gab mal einen Lohnsteuerjahresausgleich.
      Heute heisst es Einkommensteuererklärung.
      Mit Deiner PV bist Du selbständig, darum brauchst Du eine EÜR, eine USt-Erklärung u.v.m.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Einkommensteuerjahresausgleich

        Ja, Einkommensteuer und Umsatzsteuer sollte man nicht miteinander verwechseln! Du hast monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben. Bis Mai musst Du deshalb auch noch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung nachreichen.

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