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Berechtigung zum Datenabruf

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    Berechtigung zum Datenabruf

    Hallo,

    habe heute von meiner Ehe Frau die Berechtigung zum Datenabruf elektronischer Belege erhalten, welche ja den Freischaltcode enthält.
    Wo muss ich diesen eingeben? Finde da nichts weder bei Ihr noch bei mir im privaten Bereich.
    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Berechtigung zum Datenabruf

    Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer im ElsterOnlinePortal registriert haben.
    Einen Kurzhinweis zum Einstieg in das Belegleseabrufverfahren finden Sie u. a. über folgenden Link:

    http://www.finanzamt-karlsruhe-durlach.de/pb/,Lde/Die+vorausgefuellte+Steuererkllaerung/?LISTPAGE=343586
    Zuletzt geändert von ; 16.01.2014, 17:22.

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      #3
      AW: Berechtigung zum Datenabruf

      @Korsika "Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer im ElsterOnlinePortal registriert haben.
      Einen Kurzhinweis zum Einstieg in das Belegleseabrufverfahren finden Sie u. a. über folgenden Link:"
      Danke für die Antwort, ich bin registriert und momentan angemeldet.
      Der Link fehlt leider.

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        #4
        AW: Berechtigung zum Datenabruf

        Er ist jetzt da.

        Bitte beachten Sie aber, dass das Verfahren erst richtig funktioniert, wenn die erforderlichen Daten auch vom Datenanlieferer (Arbeitgeber, Versicherung etc.) zur Verfügung gestellt wurden. Soweit sich die Daten auf 2013 beziehen haben die Datenanlieferer bis Ende Februar 2014 Zeit, die Daten anzuliefern. Dies kann sowohl von Elster als auch von der Finanzverwaltung nicht beeinflußt werden.
        Zuletzt geändert von ; 16.01.2014, 17:26.

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          #5
          AW: Berechtigung zum Datenabruf

          Zitat von bene3011 Beitrag anzeigen
          ich bin registriert
          Das reicht leider nicht. Du musst Dich mit der Identifikationsnummer registriert haben, nicht mit der Steuernummer.

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            #6
            AW: Berechtigung zum Datenabruf

            Ich bin mit Identifikationsnummer und allem was dazu gehört angemeldet, habe mein Softwarezertifikat und das meiner Frau, aber ich finde wie schon oben angemerkt nirgends eine Möglichkeit den Freischaltcode einzugeben!!

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              #7
              AW: Berechtigung zum Datenabruf

              Zitat von bene3011 Beitrag anzeigen
              Ich bin mit Identifikationsnummer und allem was dazu gehört angemeldet, habe mein Softwarezertifikat und das meiner Frau, aber ich finde wie schon oben angemerkt nirgends eine Möglichkeit den Freischaltcode einzugeben!!
              Hast Du den Belegabruf für Deine Ehefrau unter Deinem eigenen ElsterOnline-Zugang beantragt? Wenn ja:

              Gehe im Menue „Privater Bereich“ auf „Dienste“, dann auf „Belegabruf“ und dann auf „Berechtigung für den Belegabruf“. Dort findest Du unter „Offene Anträge“ die Angaben für Deine Frau. Dort befindet sich auch ein grüner Punkt mit einem weißen Haken. Wenn Du auf diesen klickst, kannst Du dort den Freischaltcode eingeben.

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