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Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

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    Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

    Man konnte ja bisher alle Steuerdaten des Vorjahres in die neue Steuererklärung übernehmen in ElsterFormular mit einem Klick.

    Sollte man die neue "vorausgefüllte" Steuererklärung nutzen? Bringt es wirklich etwas? Werdet ihr es nutzen?

    Die Schaltfläche im ElsterOnline-Portal ist bei mir noch grau bei "Belegabruf". Muss ich mich da dann neu registrieren mit ID-Nr. für ElsterOnline, um den Belegabruf nutzen zu können?

    Woher weiß man denn, dass man sich bei bestehender ElsterOnline-Registrierung mit Steuer-Nr. oder ID-Nr. registriert hat. Wo sieht man das?

    Muss man dann bei neuer Registrierung das alte ElsterOnline-Portal-Konto löschen oder sollte kann man das alte Konto (Steuer-Nr.-Registrierung) löschen?

    Woher weiß man das nun die Daten und Belege vorliegen, so dass man sie abrufen kann?

    Muss man unbedingt dieses Java herunterladen und installieren? Funktioniert das Ganze auch ohne Java, weil ich da etwas gelesen habe und auch bisher prima ohne Java zurechtkam? Oder ist Java beim Belegabruf zwingend notwendig?

    Kann man nun seine Steuererklärung im ElsterOnline-Portal machen oder müssen die Daten zwingend nach ElsterFormular überführt werden? Kann man ElsterFormular dann auch deinstallieren, wenn man es jetzt im ElsterOnline-Portal machen kann? Welche Art und Weise ist besser?

    Danke.

    #2
    AW: Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

    Hallo tarracina,


    Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
    Man konnte ja bisher alle Steuerdaten des Vorjahres in die neue Steuererklärung übernehmen in ElsterFormular mit einem Klick.

    Sollte man die neue "vorausgefüllte" Steuererklärung nutzen? Bringt es wirklich etwas? Werdet ihr es nutzen?

    -> die Datenübernahme im Elsterformular funktioniert ja weiterhin, der Unterschied bei der vaSt ist, dass du die Belege wie Lohnsteuerbescheinigung, Kranken- Pflegeversicherung, Renten usw. aus der jeweiligen Datenbank abrufst und in deine Steuererklärung übernimmst das geht sowohl im Elsterformular als auch in ElsterOnline

    Die Schaltfläche im ElsterOnline-Portal ist bei mir noch grau bei "Belegabruf". Muss ich mich da dann neu registrieren mit ID-Nr. für ElsterOnline, um den Belegabruf nutzen zu können?

    -> Ja, du benötigst ein Zertifikat mit Id.-Nr.

    Woher weiß man denn, dass man sich bei bestehender ElsterOnline-Registrierung mit Steuer-Nr. oder ID-Nr. registriert hat. Wo sieht man das?

    -> wenn du eingeloggt bist auf der Startseite steht

    Sie sind mit Ihrem Benutzerkonto holzgoe (Konto-ID: 10-stellig ) eingeloggt.
    Sie haben dieses Benutzerkonto am 00.00.0000 unter Angabe der Steuernummer XXX/XXX/XXXXX registriert. Das ist die Registrierung mit Steuernummer

    Muss man dann bei neuer Registrierung das alte ElsterOnline-Portal-Konto löschen oder sollte kann man das alte Konto (Steuer-Nr.-Registrierung) löschen?

    -> musst du nicht unbedingt, aber damit man nicht durcheinander kommt und dann die Zertifikate mit der jeweiligen PIN verwechselt könnte man es löschen

    Woher weiß man das nun die Daten und Belege vorliegen, so dass man sie abrufen kann?

    -> wenn du im Belegabruf bist und dir die ersten Daten angezeigt werden, die jeweiligen Stellen haben ja bis 28.02.2014 Zeit die Daten von 2013 zu übermitteln.

    Muss man unbedingt dieses Java herunterladen und installieren? Funktioniert das Ganze auch ohne Java, weil ich da etwas gelesen habe und auch bisher prima ohne Java zurechtkam? Oder ist Java beim Belegabruf zwingend notwendig?

    -> Ja du kannst doch auswählen Login mit oder ohne Java

    Kann man nun seine Steuererklärung im ElsterOnline-Portal machen oder müssen die Daten zwingend nach ElsterFormular überführt werden? Kann man ElsterFormular dann auch deinstallieren, wenn man es jetzt im ElsterOnline-Portal machen kann? Welche Art und Weise ist besser?

    -> Elsterformular ist eine Software und unabhängig vom Onlineportal.
    Ich finde das Elsterformular bedienerfreundlicher als das Portal


    Danke.
    Tschüß

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      #3
      AW: Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

      Vielen Dank für die Antworten!

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      -> die Datenübernahme im Elsterformular funktioniert ja weiterhin, der Unterschied bei der vaSt ist, dass du die Belege wie Lohnsteuerbescheinigung, Kranken- Pflegeversicherung, Renten usw. aus der jeweiligen Datenbank abrufst und in deine Steuererklärung übernimmst das geht sowohl im Elsterformular als auch in ElsterOnline
      Kurze Frage hierzu noch. Bist du sicher, dass man die Daten aus den Belegen auch direkt in das ElsterFormular überführen kann, weil im Leitfaden (pdf) steht jetzt nichts darüber? Wenn ja, wie geht das? Belegabruf aus dem ElsterFormular heraus anfordern?

      War es eigentlich schon immer möglich, über ElsterOnline die Steuererklärung abzugeben, also ohne ElsterFormular zu benötigen?


      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      -> musst du nicht unbedingt, aber damit man nicht durcheinander kommt und dann die Zertifikate mit der jeweiligen PIN verwechselt könnte man es löschen
      Diese beiden Konten, das ist doch ein und dasselbe? Stimmt das? Wenn die beiden Konten gleich sind, steht einer Löschung nichts im Wege?

      Danke.

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        #4
        AW: Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

        Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
        Bist du sicher, dass man die Daten aus den Belegen auch direkt in das ElsterFormular überführen kann, weil im Leitfaden (pdf) steht jetzt nichts darüber?
        Wenn nein, für was sollte es dann sein?



        Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
        Wenn ja, wie geht das? Belegabruf aus dem ElsterFormular heraus anfordern?
        Zumindest gibt es im Menü den Punkt _Belegabruf_



        Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
        Diese beiden Konten, das ist doch ein und dasselbe? Stimmt das? Wenn die beiden Konten gleich sind, steht einer Löschung nichts im Wege?
        Sie haben zumindest verschiedene Kontonamen. Irgendwann wirst Du das erste Zertifikat verlängern müssen. Dann solltest Du auch dessen Sicherheitskopie löschen und das verlängerte Zertifikat sichern. Idealerweise hast Du vielleicht verschiedene PINs. Wenn Du natürlich immer weißt, welche der Kopien die aktuelle Kopie welches Original-Zertifikats ist und welche PIN dazugehört und außerdem das jeweils aktuelle und benötigte Zertifikat in Deine gerade verwendete Software und in ElsterOnline einbindest dann besteht keine Gefahr



        Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
        War es eigentlich schon immer möglich, über ElsterOnline die Steuererklärung abzugeben, also ohne ElsterFormular zu benötigen?
        Ist das wichtig? Ich glaube seit 2012. (Das wäre also seit einem Jahr)

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          #5
          AW: Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wenn nein, für was sollte es dann sein? Zumindest gibt es im Menü den Punkt _Belegabruf_
          OK, danke, sehe ich auch gerade im Programm, das ich erst gestern auf den neuesten Stand gebracht habe. (ElsterFormular, Programmversion 15.0.13315)


          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Sie haben zumindest verschiedene Kontonamen.
          Was meinst Du mit damit sie haben verschiedene Kontonamen?


          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Irgendwann wirst Du das erste Zertifikat verlängern müssen. Dann solltest Du auch dessen Sicherheitskopie löschen und das verlängerte Zertifikat sichern. Idealerweise hast Du vielleicht verschiedene PINs. Wenn Du natürlich immer weißt, welche der Kopien die aktuelle Kopie welches Original-Zertifikats ist und welche PIN dazugehört und außerdem das jeweils aktuelle und benötigte Zertifikat in Deine gerade verwendete Software und in ElsterOnline einbindest dann besteht keine Gefahr
          Welche Gefahr könnte bestehen?

          Benötige ich denn zwei Sicherheitszertifikate? Reicht eines und eben nur ein ElsterOnline-Portal-Konto (das neue mit ID-Nr.)? Oder könnte auch das alte ElsterOnline-Portal-Konto (mit Steuer-Nr.) noch für etwas nützlich sein?

          Kann man die Daten aus dem Vorjahr übernehmen also aus 2012 und dann wenn verfügbar auch die Daten aus ElsterOnline mit Belegabruf? Können die Daten dann ggfs. überschrieben werden in ElsterFormular, weil einige veraltete Daten bereits aus dem Vorjahr vorhanden wären?

          Danke.

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            #6
            AW: Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

            Hallo @ tarracina,

            Ihre Frage:

            Sollte man die neue "vorausgefüllte" Steuererklärung nutzen? Bringt es wirklich etwas? Werdet ihr es nutzen?

            Meine Antwort:

            Ich benutze die "vorausgefüllte" Steuerklärung. Es ist ein hilfreicher Service,
            welcher durch die Datenübernahme mir Arbeit erspart.

            H a g e n - G r o n e r t

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              #7
              AW: Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

              Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
              Was meinst Du mit damit sie haben verschiedene Kontonamen?
              Der Kontoname (oder heißt das Kontokurzname?) ist der Name, unter dem Du Dich registriert hast. In der Regel der Nachname und vielleicht irgendein Zusatz. Auch die pfx-Datei enthält den Kontokurznamen im Dateinamen.



              Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
              Welche Gefahr könnte bestehen?
              Dass Du irgendwann nicht mehr weißt, welche Deiner pfx-Dateien noch gültige Zertifikate enthalten, welche Du schon verlängert hast, welche PINs zu welchem Zertifikat gehören etc.



              Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
              Benötige ich denn zwei Sicherheitszertifikate? Reicht eines und eben nur ein ElsterOnline-Portal-Konto (das neue mit ID-Nr.)? Oder könnte auch das alte ElsterOnline-Portal-Konto (mit Steuer-Nr.) noch für etwas nützlich sein?
              Wenn Du nicht gerade Arbeitgeber bist dann dürfte dass mit der Identifikationsnr. wohl ausreichen.



              Zitat von tarracina Beitrag anzeigen
              Kann man die Daten aus dem Vorjahr übernehmen also aus 2012 und dann wenn verfügbar auch die Daten aus ElsterOnline mit Belegabruf?
              Das scheint bis jetzt hier im Forum keiner beantworten zu können. I c h werde es jedenfalls probieren. Im März oder so

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                #8
                AW: Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

                Bisher immer Est-Erklärung in Papierform gemacht. Für VAST angemeldet, kann auch die "Belege" abrufen. Muß ich jetzt über Elster die Est Erklärung erstmalig manuell erstellen und wie bekomme ich die Daten aus den Belegen automatisch übernommen?
                Da wird nicht besonders viel zu gesagt und das Filmchen dazu nutzt auch nichts da die dortige Person ihre Erklärung ja schon immer mit Elster gemacht hat.
                Gehe bzw. ging davon aus das aufgrund der vorhandenen Steuernummern sämtliche Daten die dem Finanzamt vorliegen automatisch in den Vordruck übernommen werden wenn ich mich entsprechend einlogge. Kenne das aus Finnland aber in Papierform. Die ganze Erklärung ist ein gefaltetes A4 Blatt bestehend aus 8 Seiten und enthält alle dem Finanzamt bekannten Daten. Man ergänzt dann und legt wenn nötig Belege bei. So ähnlich hatte ich das mit VAST verstanden. Scheint nur schlecht erklärt zusein, vor allem für Leute die bis heute nicht mit Elster komplette gearbeitet haben.
                Benötige Hilfe die auch von anderen mit demselben Problem verstanden wird und nachvollziehbar ist.
                Ich bedanke mich, auch im Namen der anderen Neulinge bei ELSTER.

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                  #9
                  AW: Die neue vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

                  Hallo Die_40_Räuber,

                  hier findest du ersteinmal ein paar Infos zur VaSt -> https://www.elster.de/belegabruf/stbuerger.php

                  Du kannst wählen ob du das ElsterOnlineportal nutzt oder Elsterformular.
                  Bei der ersten elektronischen Steuererklräung musst du ähnlich wie auf dem Papier erst einm al alles eintragen.
                  Das was du an Belegen abrufen kannst -> Lohnsteuerbescheinigung, Krankenversicherung und Renten usw.
                  Ich würde zuerst die vorhandenen Belege abrufeb und dann einfüllen.
                  Wenn du nächstes Jahr die Steueerklärung machst, kannst du die Datenübernahmefunktion aus dem Vorjahr nutzen, dort werden wie du möchtest alle Daten übernommen und du müsstest nur die aktuellen Zahlen einsetzen.
                  Oder du übernimmst nur das, was nicht an Belegen abzurufen geht und dann über den Belegabruf die aktuellen Zahlen.

                  Tschüß

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