Hallo!
Ich habe letzte Woche die Einkommenssteuererklärungen 2012 für meine Freundin und mich gemacht.
Hierbei trat ich auf folgendes Problem:
Bis 07/2012 war ich Azubi, ab 08/2012 Angestellter.
Beide Werte habe ich regulär als Einkommen angegeben, da es eine jeweilige Entgeltleistung darstellt.
Da ich als Azubi jedoch unter der Freigrenze des zu versteuernden Einkommens lag, habe ich folglich weder Soli noch LSt bezahlt.
Bei der Jahresbetrachtung durch die Online-Steuererklärung kam natürlich dann die Hochrechnung, dass ich eine Summe von 450 Euro nachzuzahlen habe, da meine Steuerlast zu gering ausfiel.
Nun meine Fragen hierzu:
1. War die Eingabe des Bruttoeinkommens als Azubi so richtig, diesen bei der Vorlage N als Einkommen (generell) - LStKl. 1-5 einzutragen?
2. Sollte irgendwo vermerkt werden, dass es sich hierbei um eine Ausbildung gehandelt hat?
3. Da die Erklärung leider schon abgeschickt wurde, würde ich gemäß Forensuche es wie folgt handhaben: eine erneute Erklärung absetzen und beim FA telefonisch melden und begründen. Sollte noch etwas beachtet werden?
Ich hoffe, jemand hatte einen ähnlich gearteten Fall oder kann mir hierzu eine gute Hilfestellung geben. So häufig habe ich diese Konstellation zum Glück nicht, nervig ist es dennoch.
MfG
Ich habe letzte Woche die Einkommenssteuererklärungen 2012 für meine Freundin und mich gemacht.
Hierbei trat ich auf folgendes Problem:
Bis 07/2012 war ich Azubi, ab 08/2012 Angestellter.
Beide Werte habe ich regulär als Einkommen angegeben, da es eine jeweilige Entgeltleistung darstellt.
Da ich als Azubi jedoch unter der Freigrenze des zu versteuernden Einkommens lag, habe ich folglich weder Soli noch LSt bezahlt.
Bei der Jahresbetrachtung durch die Online-Steuererklärung kam natürlich dann die Hochrechnung, dass ich eine Summe von 450 Euro nachzuzahlen habe, da meine Steuerlast zu gering ausfiel.
Nun meine Fragen hierzu:
1. War die Eingabe des Bruttoeinkommens als Azubi so richtig, diesen bei der Vorlage N als Einkommen (generell) - LStKl. 1-5 einzutragen?
2. Sollte irgendwo vermerkt werden, dass es sich hierbei um eine Ausbildung gehandelt hat?
3. Da die Erklärung leider schon abgeschickt wurde, würde ich gemäß Forensuche es wie folgt handhaben: eine erneute Erklärung absetzen und beim FA telefonisch melden und begründen. Sollte noch etwas beachtet werden?
Ich hoffe, jemand hatte einen ähnlich gearteten Fall oder kann mir hierzu eine gute Hilfestellung geben. So häufig habe ich diese Konstellation zum Glück nicht, nervig ist es dennoch.
MfG
Kommentar