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Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

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    Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

    Hallo!

    Ich habe letzte Woche die Einkommenssteuererklärungen 2012 für meine Freundin und mich gemacht.

    Hierbei trat ich auf folgendes Problem:
    Bis 07/2012 war ich Azubi, ab 08/2012 Angestellter.
    Beide Werte habe ich regulär als Einkommen angegeben, da es eine jeweilige Entgeltleistung darstellt.
    Da ich als Azubi jedoch unter der Freigrenze des zu versteuernden Einkommens lag, habe ich folglich weder Soli noch LSt bezahlt.
    Bei der Jahresbetrachtung durch die Online-Steuererklärung kam natürlich dann die Hochrechnung, dass ich eine Summe von 450 Euro nachzuzahlen habe, da meine Steuerlast zu gering ausfiel.

    Nun meine Fragen hierzu:
    1. War die Eingabe des Bruttoeinkommens als Azubi so richtig, diesen bei der Vorlage N als Einkommen (generell) - LStKl. 1-5 einzutragen?
    2. Sollte irgendwo vermerkt werden, dass es sich hierbei um eine Ausbildung gehandelt hat?
    3. Da die Erklärung leider schon abgeschickt wurde, würde ich gemäß Forensuche es wie folgt handhaben: eine erneute Erklärung absetzen und beim FA telefonisch melden und begründen. Sollte noch etwas beachtet werden?

    Ich hoffe, jemand hatte einen ähnlich gearteten Fall oder kann mir hierzu eine gute Hilfestellung geben. So häufig habe ich diese Konstellation zum Glück nicht, nervig ist es dennoch.

    MfG

    #2
    AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

    >>1. War die Eingabe des Bruttoeinkommens als Azubi so richtig, diesen bei der Vorlage N als Einkommen (generell) - LStKl. 1-5 einzutragen?

    Natürlich

    >>2. Sollte irgendwo vermerkt werden, dass es sich hierbei um eine Ausbildung gehandelt hat?

    Nein, da steuerlich nicht relevant.

    >>3. Da die Erklärung leider schon abgeschickt wurde, würde ich gemäß Forensuche es wie folgt handhaben: eine erneute Erklärung absetzen und beim FA telefonisch melden und begründen. Sollte noch etwas beachtet werden?

    Das hängt davon ab, ob das geschickte korrekt ist oder nicht. Einsichtig ist die Nachzahlung nämlich erstmal nicht, normalerweise ergeben Schwankungen im Monatseinkommen (hier: ein Teil des Jahres Azubi, im anderen normal) eher eine Rückzahlung.

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      #3
      AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

      Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Im Grunde würde ich ebenfalls eine Rückerstattung prognostizieren, denn:
      Dies war eine Zweitausbildung. Bis 09/2002 erfolgt meine Erstausbildung, anschließend der Dienst an der Waffe als SaZ. Hier gab es eine nicht geringe Rückerstattung.

      Bei der 2012er Steuererklärung kamen Fahrtkosten (die Pauschale ist ja erst in den letzten Jahren gestiegen und zählt ab dem ersten Kilometer), sowie Fachliteratur (wer den Palandt kennt, weiß dass dies u. U. nicht geringe Werbungskosten sind), usw.
      Eben deswegen hat mich dies stutzig gemacht.

      Im Zweifelsfall würde ich natürlich nun auch wie folgt handeln:
      Steuerbescheid abwarten und ggf. Widerspruch einlegen um dann zu agieren. Da jedoch die FA in Kürze mehr als genug zu tun haben, um die Flut der 2013er Erklärungen abzuarbeiten, wollte ich hier im Vorfeld Unklarheiten beseitigen.

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        #4
        AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

        Hallo b33w,

        hast du die Anlage Vorsorgeaufwand mit ausgefüllt und dort in Zeile 11 ein JA angekreuzt ?

        Das könnte auch ein Grund für die Nachzahlung sein.

        Tschüß

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          #5
          AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

          @holzgoe:

          Das werde ich heut Nachmittag direkt prüfen und dir berichten. Danke für den Input.

          Kommentar


            #6
            AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

            als weiterer Input fällt mir noch die frei Heilfürsorge bei Soldaten oder Polizeibeamten ein.

            Hier wird im Lohnsteuerabzugsverfahren eine Vorsorgepauschale für Krankenversicherungskosten berücksichtigt, die es in der Jahressteuererklärung nicht gibt. Infolgedessen kann es auch deswegen zu Nachzahlungen kommen, wenn tatsächlich keine Krankenversicherungskosten angefallen sind. Wurde hier schon mehrfach thematisiert.

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              #7
              AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

              Hallo,

              Das erscheint mir schon logisch. Die ersten 7 Monate hast du keine Lst bezahlt. Dein Bruttoeinkommen als AZUBI wird aber zu deinem Angestelltengehalt dazu gezählt.
              Dadurch erhöht sich dein Bruttoeinkommen für das ganze Jahr und Steuer hast du nur für das Einkommen der letzten 5 Monate bezahlt
              Die Werbungskosten hast du hoffentlich alle angegeben.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Das erscheint mir schon logisch. Die ersten 7 Monate hast du keine Lst bezahlt. Dein Bruttoeinkommen als AZUBI wird aber zu deinem Angestelltengehalt dazu gezählt.
                Dadurch erhöht sich dein Bruttoeinkommen für das ganze Jahr und Steuer hast du nur für das Einkommen der letzten 5 Monate bezahlt
                Das ist ein Denkfehler, denn die Monatslohnsteuer der letzten 5 Monate wurde in erster Näherung so berechnet, als wenn dieses Einkommen jeden Monat erzielt worden wäre, während er in den ersten 7 Monaten jedoch viel niedriger war.

                Kann man mit dem Lohnsteuerrechner des BMF an einem einfachen Beispiel nachvollziehen:

                Wer 2013 jeden Monat 1400 Euro verdient hat, zahlte 12 x 76 = 912 EUR LSt (junger lediger AN ohne KiSt außerhalb Sachsens).
                Wer 6 Monate 800 und 6 Monate 2000 Euro kriegte, hatte dasselbe Bruttoeinkommen, zahlte jedoch 6 x 0 + 6 x 215 = 1290 Euro LSt.

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                  #9
                  AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

                  @ FIGUL und neysee:

                  Danke für das Input. Hier würde ich die Antwort von neysee bevorzugen. Problem ist einfach, dass ich kein Steuerfachmann bin, sondern Verwaltungsfachangestellter. Meine Kenntnisse und Interpretationen von Gesetzen sind daher leicht schräg und anders.

                  Aber ich dächte auch, dass im EStG etwas von der 1/12-Regelung enthalten ist. Die monatliche Zahllast wird mittels der 1/12-Regelung begründet, da in einem aktuellen Monatszeitraum auch eben nur die hochgerechnete Jahressumme herangezogen werden kann. Kein Lohnprogramm setzt automatisch Rückrechnungen auf vergangene Monate, sodass es folglich am Ende des Jahres zum Lohnsteuerjahresausgleich kommt.
                  Hier kommen meinerseits hinzu:
                  - Fahrtkosten Wohn- / Arbeitsort = 25km
                  - Gesetzestexte usw. rund 300 EUR
                  - private Versicherungen (BU, Beiträge Zusatz-Rente), usw.
                  Eben deswegen hätte ich ja mit einer Rückerstattung, nicht aber mit einer Nachzahlung gerechnet.

                  Ich muss jedoch auch mit anmerken, dass ich bisher eine Beraterin zur Hand genommen habe und nun jedoch komplett selbst die Erklärung verfassen möchte.
                  Wenn man jedoch nicht weiß, wo man etwas reinschreibt, muss man sich entweder wild durchklicken, oder nutzt das Internet. Oftmals kommen jedoch noch sehr hilfreiche Antworten mit weniger hilfreichen Bedienhilfen ("siehe Mantelbogen XY" usw.). Ebenso scheint es Unterschiede im Aufbau bei den diversenen Veranlagungszeiträumen zu geben.

                  btw:
                  Vielen Dank an den Input. Nach Feierabend wird dieser Stück für Stück abgearbeitet.

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                    #10
                    AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

                    Es gibt ja noch den Klassiker, dass man das Minus vor der Summe als Anzeichen für eine Nachzahlung interpretiert wird.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

                      Zitat von b33w Beitrag anzeigen
                      Hallo!

                      Ich habe letzte Woche die Einkommenssteuererklärungen 2012 für meine Freundin und mich gemacht.

                      Hierbei trat ich auf folgendes Problem:
                      Bis 07/2012 war ich Azubi, ab 08/2012 Angestellter.
                      Beide Werte habe ich regulär als Einkommen angegeben, da es eine jeweilige Entgeltleistung darstellt.
                      Da ich als Azubi jedoch unter der Freigrenze des zu versteuernden Einkommens lag, habe ich folglich weder Soli noch LSt bezahlt.
                      Bei der Jahresbetrachtung durch die Online-Steuererklärung kam natürlich dann die Hochrechnung, dass ich eine Summe von 450 Euro nachzuzahlen habe, da meine Steuerlast zu gering ausfiel.

                      Nun meine Fragen hierzu:
                      1. War die Eingabe des Bruttoeinkommens als Azubi so richtig, diesen bei der Vorlage N als Einkommen (generell) - LStKl. 1-5 einzutragen?
                      2. Sollte irgendwo vermerkt werden, dass es sich hierbei um eine Ausbildung gehandelt hat?
                      3. Da die Erklärung leider schon abgeschickt wurde, würde ich gemäß Forensuche es wie folgt handhaben: eine erneute Erklärung absetzen und beim FA telefonisch melden und begründen. Sollte noch etwas beachtet werden?

                      Ich hoffe, jemand hatte einen ähnlich gearteten Fall oder kann mir hierzu eine gute Hilfestellung geben. So häufig habe ich diese Konstellation zum Glück nicht, nervig ist es dennoch.

                      MfG

                      Hast du die Erklärung abgegeben? Was kam daraus? Nachzahlung?

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      Das erscheint mir schon logisch. Die ersten 7 Monate hast du keine Lst bezahlt. Dein Bruttoeinkommen als AZUBI wird aber zu deinem Angestelltengehalt dazu gezählt.
                      Dadurch erhöht sich dein Bruttoeinkommen für das ganze Jahr und Steuer hast du nur für das Einkommen der letzten 5 Monate bezahlt
                      Die Werbungskosten hast du hoffentlich alle angegeben.

                      Gruß FIGUL
                      Deshalb die Frage. Ob es überhaupt klug war, eine Steuererklärung abzugeben.

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                        #12
                        AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

                        Vielleicht noch so ein Fall mit vergessener Anlage Vorsorgeaufwand.

                        Zum jetzigen Zeitpunkt sollte es aber noch kein Problem sein, eine vollständige Erklärung neu zu übermitteln.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

                          ist hier ein Troll am wirken:
                          https://www.elster.de/anwenderforum/...874#post185874
                          Grüsse
                          Kontierung

                          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                            #14
                            AW: Problemfall: vom Azubi zum Angestellten

                            ist hier ein Troll am wirken:
                            Heute um 01:23 Uhr ist der Groschen dann gefallen, gestern um 23:39 Uhr war das eben noch nicht soweit
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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