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Frage als ELSTER Online-Neuling.....

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    Frage als ELSTER Online-Neuling.....

    Hallo liebe Steuerzahler-Gemeinde,

    ich habe mich vor einigen Tagen bei ELSTER Online via Software-Zertifikat registrieren lassen, weil ich in Zukunft die Annehmlichkeiten dieses Verfahrens nutzen möchte.
    Vorher habe ich meine Steuererklärungen immer mit Hilfe von Elster-Formular durchgeführt.

    Meine Frage ist nun:
    Benötige ich zusätzlich noch ELSTER-Formular, wenn ich mich registriert habe?
    Und kann ich Steuererklärungen aus Vorjahren in ELSTER Online so integrieren, dass diese für mich dort einsehbar sind?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

    Gruß mc78

    #2
    AW: Frage als ELSTER Online-Neuling.....

    Hallo,

    hoffentlich haben Sie sich mit Ihrer Steuer-ID registriert und nicht mit Ihrer Steuernummer.
    Nur auf Basis der Steuer-ID können Sie die ELSTAM Daten abrufen
    und am Belegabrufverfahren teilnehmen.
    Sie können nach wie vor ElsterFormular verwenden und die Erklärungen damit authentifiziert übermitteln.
    Eine Übernahme aus ElsterFormular zu ElsterOnline Portal ist nicht möglich.
    ElsterFormular und ElsterOnline Portal haben physisch nichts miteinander zu tun.
    Wenn Sie eine Erklärung im EOP angelegt haben, können Sie natürlich in den Folgejahren
    genau so eine Datenübernahme vornehmen.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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      #3
      AW: Frage als ELSTER Online-Neuling.....

      Nein, ich habe mich mit meiner Steuernummer registrieren lassen. Ich habe allerdings bei ElsterOnline ein Profil für mich mit Angabe meiner Steuer-ID hinterlegt.

      Was bedeutet das nun? Ist die Registrierung jetzt relativ nutzlos, weil ich weiterhin ElsterFormular zur Abgabe der Steuererklärung benötige? Kann ich meine Registrierung dahingehend korrigieren, dass das Belegabrufverfahren greift? Oder muss ich mein Profil wieder löschen und die Registrierung noch einmal ganz von vorne beginnen?

      Kommentar


        #4
        AW: Frage als ELSTER Online-Neuling.....

        Hallo mc78,

        >>Nein, ich habe mich mit meiner Steuernummer registrieren lassen. Ich habe allerdings bei ElsterOnline ein Profil für mich mit Angabe meiner Steuer-ID hinterlegt.<<

        das wird nichts nützen.
        Eine Korrektur ist nicht möglich.
        Sie müssen eine neue Registrierung vornehmen.
        Ihre vorherige Registrierung müssen Sie nicht unbedingt löschen,
        können aber den bisherigen Konto-Kurznamen nicht noch einmal verwenden.
        Am besten auf den Elster-Seiten alle verfügbaren Informationen "einsaugen".
        Zum Belegabrufverfahren gibt es z.B. hier etwas:
        https://www.elster.de/belegabruf/index.php

        P.S. bei mehreren Zertifikaten besteht allerdings die Gefahr,
        die dazugehörigen PIN (Passwort) zu verwechseln.
        Zuletzt geändert von Basteltyp; 26.01.2014, 15:39.
        Gruß, Basteltyp

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        Kommentar


          #5
          AW: Frage als ELSTER Online-Neuling.....

          Hmmm.... das ist ärgerlich.

          Dann werde ich mich noch einmal über die Steuer-ID registrieren und die alte Registrierung erst löschen, wenn die neue Registrierung durch ist.

          Vielen Dank für die Hilfe!

          Gruß mc78

          Kommentar


            #6
            AW: Frage als ELSTER Online-Neuling.....

            nee, wenn du deinen Kontokurznamen wieder verwenden willst, musst du erst löschen und dann neuanmelden
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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