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Beantragter 12 stelliger Code zu Beleganforderung für die Ehefrau noch nicht erhalten

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    Beantragter 12 stelliger Code zu Beleganforderung für die Ehefrau noch nicht erhalten

    Hallo,

    ich habe den Antrag für die Belege meiner Ehefrau zu erhalten gestellt.

    Ich habe bisher noch nicht den 12 stelligen Code für den Abruf per Post erhalten.
    ================================================== ==

    Statusmitteilung für Berechtigungen: Antragsannahme
    Sehr geehrter Herr Ehemann,
    Ihr Antrag Ihre Anträge für eine Berechtigung für Berechtigungen als Bevollmächtigter
    wurde(n) entgegengenommen. Den Status ihrer Anträge entnehmen sie bitte den Tabellen auf der Seite "Berechtigungen für den Belegabruf", die Sie unter dem Menüpunkt "Dienste,
    Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung)", im ElsterOnline-Portal finden.

    Berechtigungen für den Belegabruf kann nicht aufgerufen werden

    Antragsdatum 23.01.2014 - 16:03:47 Uhr
    Identifikationsnummer Dateninhaber XXXXXXXXXX
    Ordnungsbegriff
    Berechtigung Abruf von Belegen
    Gültigkeit (Ende) unbegrenzt

    Eine neue Anforderung wurde nicht angenommen.
    XXXXXXXXX: Die Antragsprüfung ist fehlgeschlagen. Es besteht bereits ein offener Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf für diesen Dateninhaber.
    Transferticket: XXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Wo kann ich anfragen wo mein Antrag hängen geblieben ist.

    Bin für jede Hilfe dankbar.

    heinz032

    #2
    AW: Beantragter 12 stelliger Code zu Beleganforderung für die Ehefrau noch nicht erha

    Hallo!

    Die Zustellung des Freischaltcodes an Deine Frau dauert derzeit nach Beantragung zwischen 6 - 10 Tage.

    Hinweis:

    Sollte die Identifikationsnummer, für die Sie die Berechtigung beantragen, keinen IdNr-Account im ElsterOnline-Portal besitzen, wird dem entsprechenden Dateninhaber per Post ein Freischaltcode-Brief zugesendet. Dieser enthält einen 12-stelligen Code, den er – sofern er Sie bevollmächtigen möchte – an Sie weitergeben kann. Diesen Freischaltcode können Sie als Antragsteller anschließend im ElsterOnline-Portal eingeben, um die Berechtigung zum Datenabruf für die Belege der dritten Person zu aktivieren, vgl. dazu Abschnitt 4.4.2 - Freischalten von Anträgen (Briefersatzverfahren).

    Sollte der Dateninhaber, für dessen IdNr Sie die Berechtigung beantragen, zwar einen IdNr-Account im EOP mit ELSTERBasis -Registrierung (Software-Zertifikat) besitzen, sich allerdings noch nicht zur Teilnahme am Belegabrufverfahren angemeldet – oder noch keinen Abrufcode beantragt - haben, wird ihm ebenfalls ein Freischaltcode per Post zugesendet.

    Quelle: https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdf
    Zuletzt geändert von AG1971; 29.01.2014, 11:54.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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