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Maschinelles Verfahren zur Anfrage der Identifikationsnummer (MAV)

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    Maschinelles Verfahren zur Anfrage der Identifikationsnummer (MAV)

    Durch die Gesetzgebung in den letzten Jahren wurde zur Vereinfachung in der Finanzverwaltung sowie zur _Entlastung_ der Bürger und Arbeitgeber die elektronische Übermittlung steuerlich wichtiger Daten, z. B. die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen, eingeführt.
    Ordnungskriterium für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung ist regelmäßig die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) des Arbeitnehmers bzw. des Steuerpflichtigen. Folglich hat der Übermittlungsverpflichtete, z. B. Arbeitgeber, die Identifikationsnummer in elektronischer Form bereitzuhalten.
    Ziel des für Arbeitgeber vorgesehen maschinellen Verfahrens zur Anfrage der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers (MAV-Arbeitgeber) ist es, dem Arbeitgeber (oder seinem Dienstleister) eine Anfragemöglichkeit zur Erstversorgung mit den Identifikationsnummern der bei ihm aktuell beschäftigten Arbeitnehmer bereitzustellen (§ 41b Absatz 2 EStG i. V. m. § 22a Absatz 2 EStG). Mit einer solchen Anfragemöglichkeit kann der Arbeitgeber die aufwändige und fehleranfällige personelle Aufnahme der Identifikationsnummer in seinem EDV-Verfahren vermeiden.
    Für diese *nur im Kalenderjahr 2010* bereitgestellte Anfragemöglichkeit der Identifikationsnummer gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
    Dem nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifizierten Arbeitgeber (oder seinem Dienstleister) wird die Anfragemöglichkeit im ElsterOnline-Portal bereitgestellt. Die Anfrage des Arbeitgebers wird nach Prüfung an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet, welches die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers mitteilt, sofern die übermittelten Daten (Angaben) zur Bestimmung des Arbeitnehmers mit den nach § 139b Absatz 3 der Abgabenordnung beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten übereinstimmen.
    Über das ElsterOnline-Portal werden die Ergebnisse der Anfrage bereitgestellt (Abrufmöglichkeit des Arbeitgebers).
    Die Nutzung dieses Anfrageverfahrens wird den Arbeitgebern voraussichtlich ab dem *01. August 2010 zur Verfügung stehen und am 01. Dezember 2010* eingestellt werden.

    ( https://www.elster.de/arbeitg_mav_nw.php )

    Da mir noch keine diskreten Antwortmöglichkeiten einfallen, möchte ich keine neue Umfrage starten, aber ich möchte eine Diskussion anstoßen.
    Wirtschaft ist ein dynamischer Prozess.
    Die ersten Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 wurden hier bereits am 04.01.2010 erstellt. Inventurhelfer und Aushilfen verlassen schließlich dauernd Unternehmen.
    Also 1. der 01.08.2010 ist viel zu spät für diese Abfragemöglichkeit!
    Wer weiß schon, für welche Lohn- und Gehaltsabrechnungen für welche ArbeitnehmerInnen wir erst ab Dezember beauftragt werden?
    Also 2. der 01.12.2010 ist viel zu früh für die Einstellung dieser Abfragemöglichkeit!
    Im Prinzip begrüße ich diesen Service, denn oft genug wird die Steuernummer statt der SteuerID angegeben.
    Ich freue mich auf zahlreiche Beiträge.
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer
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