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Höhe Nachzahlung für 2013

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    Höhe Nachzahlung für 2013

    Hallo zusammen,

    erstmal zu den Fakten, ich arbeite in Frankfut, verdiene 2600Euro netto, verheiratet seit Juni 2013, liebe zusammen mit meiner Wohnung in einer gemieteten Wohnung, im Jah 2013 habe ich meine Steuerklasse von 1 auf 3 gewechselt, meine Frau ist Hausfrau und verdient somit nichts, wir sind gesetzlich versichert, wir haben keine Kinder und keine weitere Einkünfte.

    Ich habe die Steuererklärung für 2013 per WISO Programm erstellt und per elster geschickt. Es kam nach einpaar Wochen der Bescheid, und ich soll 600Euro nachzahlen.


    Ein Freund von mir, der denselben Falls wie ich hat, hat 4700 Euro von FA zurückbekommen.



    Meine Frage ist, was habe ich falsch bzw. welche Tipp hättet ihr für mich?

    VG

    #2
    AW: Höhe Nachzahlung für 2013

    Hallo,

    Klassiker: war die Anlage Vorsorgeaufwand dabei?
    Der Vergleich mit ähnlichen Einkommen hinkt immer wegen zum Beispiel unterschiedlichen WK oder außergewöhnlichen Belastungen, Handwerkerkosten u.s.w

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Höhe Nachzahlung für 2013

      Danke für deine Antwort, Altersvorsorgeaufwände ist da.

      Ich habe nach lange Recharche folgender sogenannter Nachzahlungsrechner für Klasse 3, da kann man rechnen, mit wieviel Nachzahlung man rechnen soll: https://www.steuerklassen.com/steuerklassenrechner/

      in meinem Fall habe ich 45600 jahres Brutto eingegeben. es Kommt als Nachzahlung für Steuerklassenkombination 3/5: 5158 € + 0 € = 5158 € raus. Ist das Ernst?

      Kommentar


        #4
        AW: Höhe Nachzahlung für 2013

        Zitat von maxi2000 Beitrag anzeigen
        Ich habe die Steuererklärung für 2013 per WISO Programm erstellt
        Du postest hier aber im Unterforum für ElsterOnline!

        So, also dann mal:

        Du hast die Steuererklärung mit WISO gemacht. Dann hast Du doch die Steuer mit dem Programm schon berechnet, oder? Warum überrascht Dich jetzt der Bescheid?

        Wo weicht Dein Bescheid von der Berechnung Deiner Software ab?

        Kommentar

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