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ausgegraut heißt, mit diesem Zertifikat kannst du die angebotenen Dienste nicht nutzen.
Außerdem steht jeweils hinter dem Dienst, wie du ihn nutzen kannst z.Bsp. nur mit Signaturkarte oder nur mit bei Registrierung mit Identifikationsnummer möglich.
Hallo,
da kommt es darauf an ob man Steuerberater ist und Zugriff auf die Kammerdatenbank hat oder als Lohnsteuerhilfeverein keinen Zugriff. Hier sind einmal zwei Links zum Nachlesen.
- ein Auszug aus den Hinweisen für Nichtnutzer der Vollmachtsdatenbank->
Voraussetzung für die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung ist, dass Sie mit Ihrem Organisationszertifikat im ElsterOnline-Portal registriert sind. Hierzu ist die Registrierung mit Sicherheitsstick oder Signaturkarte notwendig. Hier können Sie sich seit Januar 2014 für den Abruf Ihrer eigenen Daten oder der Daten Ihres Mitglieds anmelden. Die Anmeldung zum Datenabruf führen Sie im ElsterOnline-Portal, mit ElsterFormular oder anderer, kommerzieller Software durch.
- hier ein paar Hinweise für die Beantragung für jeden einzelnen Mandanten ->
Der Zugang zu den Daten Ihres Mitglieds ist selbstverständlich nur unter der Wahrung des Steuergeheimnisses möglich. Deshalb müssen Sie hierfür durch das Mitglied berechtigt werden. Sie können bereits jetzt den erforderlichen Antrag auf Abholung der Daten Ihres Mitglieds im ElsterOnline-Portal, mit ElsterFormular oder anderer, kommerzieller Software stellen. Dieser Antrag muss nun durch Ihr Mitglied genehmigt werden.
Sofern Ihr Mitglied ein eigenes Konto im ElsterOnline-Portal besitzt, kann dieser Vorgang vollelektronisch erfolgen. Ihr Mitglied wird in diesem Fall über Ihren Antrag in seinem ElsterOnline-Konto informiert und um Zustimmung gebeten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr Mitglied mit seiner Identifikationsnummer registriert hat. Sofern Ihr Mitglied die Registrierungsart ELSTER-Basis (Softwarezertifikat) gewählt hat, benötigt es noch einen Abrufcode. Das Mitglied kann diesen Abrufcode direkt in seinem ElsterOnline-Konto beantragen. Die Übersendung des Abrufcodes per Post erfolgt binnen weniger Tage - kann im Einzelfall aber auch bis zu zwei Wochen dauern. Bitte weisen Sie Ihr Mitglied darauf hin, in der Zwischenzeit keinen weiteren Abrufcode zu beantragen, da hierdurch der Abrufcode ungültig wird, der sich bereits auf dem Postweg befindet. Bei den übrigen Registrierungsarten ist kein Abrufcode erforderlich.
Wenn Ihr Mitglied keinen eigenen Zugang zum ElsterOnline-Portal besitzt (oder die weiteren o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt), erhält es einen Brief per Post, in dem es über Ihren Antrag informiert wird. Dieser Brief enthält auch den sogenannten Freischaltcode mit dem Hinweis, dass dieser an Sie als Antragsteller weiterzugeben ist. Mit diesem Freischaltcode können Sie sich dann für den Abruf der Daten Ihres Mitgliedes freischalten. Wenn die Freischaltung nicht innerhalb von 90 Tagen erfolgt, muss von Ihnen ein neuer Berechtigungsantrag für das Mitglied gestellt werden. Dem Mitglied wir daraufhin ein neuer Freischaltcode zugesendet.
kleiner Nachtrag -> ich habe für Ehefrau und Kinder jeweils über ihre Id.Nr. eine Berechtigung angefordert, dann bekommt jeder einen Brief mit Freischaltcode, den er dem Antragsteller übergeben muss, dann kann ich die Belege abrufen und verwenden.
Das dürfte in der Praxis mit den Mandanten auch so sein, vierzig Mandanten -> vierzig Beantragungen und danach vierzig Freischaltcodes, die dem Antragsteller zugeleitet werden müssen.
Hallo holzgoe,
ich habe Ihre Antworten auf die Anfragen von caesargrau gelesen und komme trotzdem nicht an den Belegabruf (weil ausgegraut). Ich habe eine Konto-ID und bin damit in meinem Privatbereich eingeloggt (bin Privatanwender und will einfach nur meine Belegdaten in die Elster-Steuererklärung übernehmen).
Wat nu?
Schon mal vorab danke.
Hallo holzgoe,
ich habe Ihre Antworten auf die Anfragen von caesargrau gelesen und komme trotzdem nicht an den Belegabruf (weil ausgegraut). Ich habe eine Konto-ID und bin damit in meinem Privatbereich eingeloggt (bin Privatanwender und will einfach nur meine Belegdaten in die Elster-Steuererklärung übernehmen).
Wat nu?
Schon mal vorab danke.
Hallo rhartnbg,
entscheidend ist hast du dein Zertifikat mit der Id.-Nummer angelegt, nur dann ist der Belegabruf nicht ausgegraut.
Wenn du im Portal eingeloggt bist, erkennst du ob du mit Steuernummer oder Id.-Nummer das Zertifikat erstellt hast.
Wenn es so aussieht, bist du mit Steuernummer registriert ->
Sie haben dieses Benutzerkonto am 12.03.2009 unter Angabe der Steuernummer 000/000/00000 registriert.
Wenn es so aussieht, bist du mit Id.-Nummer registriert ->
Sie haben dieses Benutzerkonto am 12.11.2012 unter Angabe der Identifikationsnummer 00000000000 registriert.
Tschüß
Zuletzt geändert von holzgoe; 19.03.2014, 15:52.
Grund: Nachtrag
Danke für die schnelle Antwort, das war die Erklärung: Ich bin wirklich mit der Steuer-Nr registriert. Ich schau mal, wie ich das mit der Id-Nr. hinbekomme. Wahrscheinlich muss ich mich neu registrieren lassen.?
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