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Neuanmeldung erforderlich bei Bundeslandwechsel (neue IdNr. und StNr.)?

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    Neuanmeldung erforderlich bei Bundeslandwechsel (neue IdNr. und StNr.)?

    Ich will dringend meine ELStAM Daten überprüfen, da mir seit November 2013 Kinderfreibeträge gestrichen und eine falsch Steuerklasse zugeordnet wurde.

    Nun bin ich von Hamburg nach Schleswig-Hostein umgezogen und habe inzwischen eine neue Steuernummer und IdNr.

    Bei Anmeldung unter meinen alten Daten kann ich zwar die neue Steuernummer anlegen, gelange aber nicht zu meinen Daten.

    Frage: muss ich mich ganz neu bei elster-online anmelden, um diese Daten einsehen zu können?
    thorge

    #2
    AW: Neuanmeldung erforderlich bei Bundeslandwechsel (neue IdNr. und StNr.)?

    Hallo,
    eine neue ID solltest Du nicht haben, die hast Du noch 20 Jahre nach Deinem Tod.

    Mit Registrierung unter der ID (NICHT Steuernummer) solltest Du die ELSTAM abrufen können. Wenn dann was nicht stimmt, hat der alte Arbeitgeber Dich nicht abgemeldet, dann kann Dein Neuer nur StKl. VI anmelden.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Neuanmeldung erforderlich bei Bundeslandwechsel (neue IdNr. und StNr.)?

      Danke für deine schnelle Antwort!

      Ich habe also nochmal nachgesehen und mich im Feb. 2006 tatsächlich nur mit einer Steuernummer (der alten aus Hamburg) angemeldet, ob es damals schon die IdNr. gab?

      Deshalb kann ich wohl auch meine Steuermerkmale nicht einsehen.

      Frage: kann ich die IdNr. nachträglich in mein altes Profil eingeben, oder muss ich die ganze Prozedur mit der Neuanmeldung durchführen, dann natürlich mit "Anmeldung mit IdNr."?
      thorge

      Kommentar


        #4
        AW: Neuanmeldung erforderlich bei Bundeslandwechsel (neue IdNr. und StNr.)?

        Hallo,
        die ID gibt es glaube ich seit 2007 oder 2009.
        Du musst Dich neu registrieren unter der ID. Das alte Zertifikat brauchst Du nicht mehr. Entscheide sebst, das alte zu löschen oder beide parallel zu betreiben - jeder wie er mag.
        Wenn Du das alte nicht löschst, brauchst Du einen neuen Kontokurznamen:
        Meine lauten: xxxxyy (Steuernummer)
        yyxxxx (ID-Nummer)
        Zuletzt geändert von stiller; 22.03.2014, 14:58. Grund: 2007 oder 2009
        Gruss (S)stiller
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