Hallo,
Es geht um meine Einkommenssteuererklärung 2012. Folgende Konstellation :
Ehemann = Angestellter und keine weitere Altersvorsorge
Ehefrau = Selbständig und privat Krankenversichert
In der Steuerberechnung werden für den Mann die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 74% angerechnet, sowie auch Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei der Frau werden aber nur die gezahlten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet.
Die im Formular eingetragenen Kosten für private Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung u.s.w. finden aber keine Berücksichtigung mehr.
Warum ? Ich verstehe die Höchstsetze nicht richtig, mal ist die Rede von 1900,00 Euro, dann aber wieder bei Ehepaaren von 40.000,00 Euro.
Hoffe auf eine gute Erklärung.
Danke und Gruß
Tojo
Es geht um meine Einkommenssteuererklärung 2012. Folgende Konstellation :
Ehemann = Angestellter und keine weitere Altersvorsorge
Ehefrau = Selbständig und privat Krankenversichert
In der Steuerberechnung werden für den Mann die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 74% angerechnet, sowie auch Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei der Frau werden aber nur die gezahlten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet.
Die im Formular eingetragenen Kosten für private Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung u.s.w. finden aber keine Berücksichtigung mehr.
Warum ? Ich verstehe die Höchstsetze nicht richtig, mal ist die Rede von 1900,00 Euro, dann aber wieder bei Ehepaaren von 40.000,00 Euro.
Hoffe auf eine gute Erklärung.
Danke und Gruß
Tojo
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