Hallo allerseits!
Ich bin Kleinunternehmer und mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch. Da ich nun innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen möchte, habe ich eine USt-ID beantragt. In dem beigelegten Schreiben stand, dass man eine Zusammenfassende Meldung innerhalb bis zum 25. Tag nach nach Ablauf jedes Meldezeitraumes abgeben muss. Im Internet habe ich nun gelesen, dass ich als Kleinunternehmerin mit Kleinunternehmerregelung keine ZM abgeben muss. Ich bin nun etwas verwirrt, da mir meine Sachbearbeiterin im FA mitteilte, ich müsse so etwas ähnliches wie eine Steuererklärung abgeben. Davon war ich bis jetzt noch befreit, da meine Gewinne in diesem Jahr unterhalb der Grenze waren.
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder mir vielleicht einen Linktipp geben könnte, wo ich etwas dazu nachlesen kann.
Viele Grüße
Bison
Ich bin Kleinunternehmer und mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch. Da ich nun innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen möchte, habe ich eine USt-ID beantragt. In dem beigelegten Schreiben stand, dass man eine Zusammenfassende Meldung innerhalb bis zum 25. Tag nach nach Ablauf jedes Meldezeitraumes abgeben muss. Im Internet habe ich nun gelesen, dass ich als Kleinunternehmerin mit Kleinunternehmerregelung keine ZM abgeben muss. Ich bin nun etwas verwirrt, da mir meine Sachbearbeiterin im FA mitteilte, ich müsse so etwas ähnliches wie eine Steuererklärung abgeben. Davon war ich bis jetzt noch befreit, da meine Gewinne in diesem Jahr unterhalb der Grenze waren.
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder mir vielleicht einen Linktipp geben könnte, wo ich etwas dazu nachlesen kann.
Viele Grüße
Bison
Kommentar