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Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

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    Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

    Ich möchte die Daten für die vorausgefüllte Steuererklrung abrufen. Bis auf die Beitragsbescheiningung meiner Krankenkasse sind bereits alle Bescheinigungen unter Elsteronlie abrufbar. Laut Auskunft meiner Krankenkasse hat sie die Beitragsbescheinigung bereits am 05.03.2014 abgesetzt. Hat jemand Erfahrungen, wie lange es ungefährt dauert, bis die von der Krankenkasse abgesetzte Beitragsbescheinigung für die vorausgefüllte Steuererklärung unter Elteroline abgerufen werden kann?

    #2
    AW: Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

    Hallo HATORE,
    es gibt keine spezielle Abrufdatenbank für den Belegabruf.
    Alles was der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt wird oder übermittelt werden muss, kannst du entsprechend abrufen.
    Das heißt dein zuständiges Finanzamt könnte die Belege der Krankenkasse auch noch nicht abrufen und deine Steuererklärung prüfen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

      Hallo holzgoe,
      da hast Du meine Frage offenbar missverstanden. Die Verpflichtung der Krankenkassen zur Übermittlung der gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Finanzverwaltung wurde bereits zum 01.10.2010 durch das Gesetz zur verbesserten steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16.07.2009(BGBl. I S. 1959) eingeführt. Diesbezüglich gibt es entgegen Deiner Antwort sehr wohl eine entsprechende „Abrufdatenbank“, denn die von den Krankenkassen übermittelten Daten können im ElsterOnline-Portal unter „Dienste > Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung > Abruf von Belegen“ abgerufen werden, was mir hinsichtlich der im Kalenderjahr 2012 gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch problemlos geglückt ist. Die Beitragsbescheinigung für 2013 ist dort dagegen noch nicht hinterlegt, obwohl die Krankenkassen zur Datenübermittlung bis zum 28.02.2014 verpflichtet waren. Laut Auskunft meiner Krankenkasse erfolgte die Übermittlung am 05.03.2014 (zwar etwas verspätet, jedoch sollten die Daten nach nunmehr drei Wochen eigentlich abrufbar sein). Daher lautere meine Frage, wie lange es ungefähr dauert, bis die von der Krankenkasse abgesetzte Beitragsbescheinigung für die vorausgefüllte Steuererklärung unter ElterOnline abgerufen werden kann.

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        #4
        AW: Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

        Hallo HATORE,
        dann habe ich mich unglücklich ausgedrückt und wir haben etwas aneinander vorbei geredet. Ich wollte nur damit ausdrücken, dass es keine "zusätzliche" Datenbank gibt speziell für Belegabrufverfahren.
        Es gibt den sogenannten KMV-Speicher wo die Finanzverwaltung und jeder Berechtigte wie du deine Daten abrufen kann.
        Ich würde es Anfang April noch einmal probieren, es kann sein, dass nur einmal monatlich Aktualisierungen bereitgestellt werden.
        Das läuft zum Beispiel bei der ELSTAM Geschichte so, Lohnsteuerabzugsmerkmale werden bei Änderungen arbeitstäglich verarbeitet, aber ein Arbeitgeber kann nur einmal im Monat Änderungen abrufen für die zurückliegenden vier Wochen.
        Wenn das hier auch so ist, solltest du spätestens in den ersten Apriltagen dann die Belege der Krankenkasse abrufen können.

        Tschüß

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          #5
          AW: Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

          Auch bei mir kann ich bis inkl. 03.04.14 keine Meldung/keinen Online-Beleg über Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung meiner Barmer-GEK in Elsteronline feststellen. Alle anderen, möglichen Belege, wie z.B. zu Renten, Lohnsteuerbescheinigung, Stammdaten etc. sind korrekt vorhanden. Was ist da los?

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            #6
            AW: Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

            Hallo,
            die gesetzlichen Krankenkassen melden nur die gezahlten Beiträge zur KV und PV, die der Versicherte selbst an die Kasse überwiesen hat. Ein Arbeiter oder Angestellter, der seine KV und PV direkt vom Lohn abgezogen bekommt, wird im Belegabruf keine Bescheinigung finden. Er findet seine gezahlten Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers.
            Die Renten-Versicherungen melden die Beiträge an die Finanzverwaltung und der Belegabruf ist möglich.
            Privat-Versicherte mit Staatspensionen erhalten im Belegabruf eine KV- und PV-Bescheinigung, gesetzlich Versicherte mit Firmenpensionen finden im Belegabruf eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse nur dann, wenn sie selbst die Beiträge an die Kasse überwiesen haben. Hat die Firma die Beiträge an die Kasse überwiesen, dann sind die KV- und PV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung des Firmenpensionisten zu finden.
            mfg
            M.W.
            Zuletzt geändert von weinmann-manfred; 06.04.2014, 01:12.

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              #7
              AW: Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

              Allerheiligen IST Selbstzahler.
              ( https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?38386-Belegablieferung-der-Krankenkasse-Barmer-GEK&p=173447 )
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

                Danke für die Unterstützung. Ja ich bin Selbstzahler. Mit den Rentendaten wird lediglich ein Zuschuss zur Krankenkasse gemeldet. Dieser wurde auch von Elsteronline korrekt übernomen. Um die Vorsorgeaufwendungen geht es natürlich in diesem Zusammenhang. Ich habe mit meiner Krankenkasse gesprochen. Sie will prüfen und gibt zu, dass sie (bei Selbstzahlern) verpflichtet ist zu melden. Nächste Woche gehe ich der Sache weiter nach und werde auch hier berichten....

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                  #9
                  AW: Abruf Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung

                  Zwischennachricht: Die Krankenkasse gibt auf Ihrer per "Gelber Post" übermittelten sogen. "Bescheinigung der Beiträge...." u.a. den Hinweis "Die BARMER GEK hat diese Daten bereits an das Finanzamt übermittelt" an. Telefonat mit der BEK: Der Vorgang wird überprüft, da ja bis heute genau diese Beiträge weder in ElsterOnline noch von meinem Finanzbeamten in seinem Bearbeitungsprogramm festgestellt werden können. Melde mich hier wieder.

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