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Belegabrufverfahren

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    Belegabrufverfahren

    Kann man von der Registrierungart Elster-Basis (Zertifikat) zum Registrierungsart Elster-Spezial (USB-Stick) wechseln und somit die bisher erteilten Abrufgenehmigungen mitnehmen oder
    muß man sich für Elster-Spezial (USB-Stick) neu registrieren und bisher erteilte
    Abrufgenehmigungen neu beantragen?

    #2
    AW: Belegabrufverfahren

    Hallo!

    Da kein Wechsel vom Basis-Zertifikat zum USB-Stick-Zertifikat unterstützt wird vom System, müssen neue Beantragungen auf den Weg gebracht werden.

    Somit trifft der zweite Teil Deiner Vemutung zu.

    Quelle: https://www.elsteronline.de/hilfe/eop/public/help.html
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

    Kommentar


      #3
      AW: Belegabrufverfahren

      Hallo,
      danke für die sehr schnelle Antwort; also doch neu registrieren und neu beantragen.
      Interessant wäre evtl. noch, ob man mit dem Zertifikat und den bisher erteilten Abrufgenehmigungen weiter arbeiten kann, ich würde mal davon ausgehen und es auch probieren!

      Kommentar


        #4
        AW: Belegabrufverfahren

        Hallo!

        Das wirst Du wohl nicht können.

        Es ist ja nur e i n e Registrierung mit Deiner Identifikationsnummer möglich.
        Diese hast Du nun ja für Dein Basis-Zertifikat verwendet.

        Wenn Du nun umsteigen möchtest auf den kostenpflichtigen USB-Stick, so musst Du vorher die Registrierung per Kontolöschung löschen.

        Danach erst kannst Du eine neue Registrierung mit dem USB-Stick vornehmen.
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
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