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Lohnsteuerbescheinigung 2013 Zeile 35

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    Lohnsteuerbescheinigung 2013 Zeile 35

    Hallo,

    in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2013 steht in Zeile 35 Beitrag des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgung.

    Wo kann/muss ich das bei meiner Einkommensteuererklärung über ElsterOnline eintragen?

    Gruß
    sven

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung 2013 Zeile 35

    Hallo,

    hier gab es das Thema schon einmal:
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?33719-Lohnsteuerbescheinigung-Zeile-35
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung 2013 Zeile 35

      Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
      Hallo,

      hier gab es das Thema schon einmal:
      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?33719-Lohnsteuerbescheinigung-Zeile-35
      Danke für die Antwort.
      Diesen Beitrag hatte ich bereits gefunden. Nur habe ich das Ergebnis verworfen, da ich mehrere weitere Antworten im Netz gefunden habe und nun überhaupt nicht mehr weiß was richtig ist.
      Einer Schreibt so, der andere so.
      Einmal heist es, der Eintrag kann ignoriert werden, ein anderer ist der Meinung es gehört in Zeile 52, ein dritter ist der Meinung es gehört in Zeile 9.
      Was zumindest einstimmig ist, das es auf den Bogen Vorsorgeaufwendungen gehört.
      Wer kann mir bzw wo kann ich eine gesicherte Aussage bekommen?

      Selbst ein Anruf beim Finanzamt brachte leider kein Licht ins Dunkel.

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung 2013 Zeile 35

        Die Zeile 35 ist nicht standardisiert. Was da für eine Zusatzversorgung hinter steckt, ist ungewiss.

        Genauso ungewiss ist, ob diejenigen, die auf Fragen im Internet antworten, Ahnung davon haben, woraus sie antworten. Dies gilt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für diejenigen, die auf Zeile 9 kommen (leider hält nicht jeder, der keine Ahnung hat, was eine berufständige Versorgungseinrichtung ist, seine Finger von der Tastatur).

        Zeile 52 ist ein guter Kandidat, wenn wie bei den meisten betrieblichen Zusatzversorgungen kein Kapitalwahlrecht besteht, sofern die Voraussetzungen bzgl. Beginn erfüllt sind. Es gibt aber auch Gegenbeispiele, siehe z.B. VBL Ost.

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung 2013 Zeile 35

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          Zeile 52 ist ein guter Kandidat, wenn wie bei den meisten betrieblichen Zusatzversorgungen kein Kapitalwahlrecht besteht, sofern die Voraussetzungen bzgl. Beginn erfüllt sind. Es gibt aber auch Gegenbeispiele, siehe z.B. VBL Ost.
          Die betr. Zusatzversorgung besteht seit 1992 und ist ohne Kapitalwahlrecht.
          Wenn ich das nun richtig interpretiere würdest Du es in Zeile 52 eintragen.

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung 2013 Zeile 35

            Solange es keinen Hinweis darauf gibt, dass es woanders hingehört, was bei Beginn 92 sehr unwahrscheinlich ist, ja. Die Auswirkungen oder meist Nichtauswirkungen auf die Steuer sind dir hoffentlich bekannt.

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