Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

steuerpflichtige Person = EheFRAU

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    steuerpflichtige Person = EheFRAU

    Hallo zusammen,

    ich stoße leider grade bei der Einkommenssteuererklärung (bzw. bei Elster online) auf ein kleines Problem:

    Als erstes soll die "steuerpflichtige Person / Ehemann" eingetragen werden, als zweites "Ehefrau". Mein Mann hat allerdings keinen steuerpflichtigen Beruf, er ist Student und hat dazu einen Mini-Job. Ich selbst hingegen bin Angestellte und damit bin ICH, die EheFRAU, die steuerpflichtige Person.
    Soll ich nun trotzdem zuerst meinen Mann eintragen? Oder soll ich zuerst mich selbst eintragen?

    Danke schon im Voraus für die Antwort!

    #2
    AW: steuerpflichtige Person = EheFRAU

    Ich hab mir jetzt nicht angeguckt wie's im Portal ist. Es wird aber wohl nicht viel anders sein als in ElsterFormular.

    In ElsterFormular kommt als erstes:
    _Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung Ehemann_


    EDIT: habs mir jetzt doch noch im ElsterOnline-Portal angeschaut. Dort ist es -natürlich- genauso.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 18.04.2014, 14:36.

    Kommentar


      #3
      AW: steuerpflichtige Person = EheFRAU

      Also egal ob steuerpflichtig oder nicht, der Ehemann kommt zuerst, ja?!
      Alles klar!

      Kommentar


        #4
        AW: steuerpflichtige Person = EheFRAU

        Genau so

        Ach ja: § 1 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

        Is also egal ob man ein Einkommen hat oder nicht.

        Kommentar

        Lädt...
        X