steuerpflichtige Person = EheFRAU

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  • Sasasa
    Neuer Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3

    #1

    steuerpflichtige Person = EheFRAU

    Hallo zusammen,

    ich stoße leider grade bei der Einkommenssteuererklärung (bzw. bei Elster online) auf ein kleines Problem:

    Als erstes soll die "steuerpflichtige Person / Ehemann" eingetragen werden, als zweites "Ehefrau". Mein Mann hat allerdings keinen steuerpflichtigen Beruf, er ist Student und hat dazu einen Mini-Job. Ich selbst hingegen bin Angestellte und damit bin ICH, die EheFRAU, die steuerpflichtige Person.
    Soll ich nun trotzdem zuerst meinen Mann eintragen? Oder soll ich zuerst mich selbst eintragen?

    Danke schon im Voraus für die Antwort!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: steuerpflichtige Person = EheFRAU

    Ich hab mir jetzt nicht angeguckt wie's im Portal ist. Es wird aber wohl nicht viel anders sein als in ElsterFormular.

    In ElsterFormular kommt als erstes:
    _Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung Ehemann_


    EDIT: habs mir jetzt doch noch im ElsterOnline-Portal angeschaut. Dort ist es -natürlich- genauso.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 18.04.2014, 13:36.

    Kommentar

    • Sasasa
      Neuer Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3

      #3
      AW: steuerpflichtige Person = EheFRAU

      Also egal ob steuerpflichtig oder nicht, der Ehemann kommt zuerst, ja?!
      Alles klar!

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        AW: steuerpflichtige Person = EheFRAU

        Genau so

        Ach ja: § 1 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

        Is also egal ob man ein Einkommen hat oder nicht.

        Kommentar

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