Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer bei privater Nutzung des Eigentums

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer bei privater Nutzung des Eigentums

    Hallo zusammen,

    ich benutze das ElsterOnline Portal seit kurzer Zeit und sitze aktuell an der Einkommenssteuererklärung für meine Mutter. Sie besitzt eine privat genutzte Eigentumswohnung.

    Kann mir jemand sagen, ob und wenn ja wo die Grundsteuer einzutragen ist? Ich kann dazu nichts finden. Die Anlage V ist ja nur für vermietete oder verpachtete Objekte vorgesehen.

    Vielen Dank schon mal.

    Gruß
    Elfin72

    #2
    AW: Grundsteuer bei privater Nutzung des Eigentums

    "Sie besitzt eine privat genutzte Eigentumswohnung"

    Verstehe ich das richtig? Sie wohnt selbst drin.

    Das gehört zu den Kosten der privaten Lebensführung und die sind steuerlich nicht von Belang.

    In den Nebenkosten, die sie anteilig tragen muss, sind aber regelmäßig Arbeitskosten z. B. für Hausmeister etc. enthalten. Die können im Hauptvordruck geltend gemacht werden, davon werden dann 20% von der Steuer abgezogen.

    mfg
    Charlie24
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Grundsteuer bei privater Nutzung des Eigentums

      Vielen Dank für die Antwort. Ja, sie wohnt selbst drin. Das mit den Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen wusste ich und habe es auch eingetragen.

      Ich hätte da direkt noch eine Frage. Kann man denn auch ein Darlehen zur Finanzierung des Wohneigentums angeben?

      mfg
      Elfin72

      Kommentar


        #4
        AW: Grundsteuer bei privater Nutzung des Eigentums

        Nein. Kosten für die eigene Lebensführung sind nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abzugsfähig es sei denn, dies wird anderweitig ausdrücklich erlaubt z.B. Sonderausgaben nach § 10 EStG
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Ich bin Besitzer und Nutzer eines Gebäudes , bin eine natürliche Person.
          bei der 4- Angabe zum Eigentümer in Elster in Punkt 32 wird dieser Eintrag als Fehler angezeigt. Habe schon alle Zahlen durch probiert , nichts angenommen.
          Zum Absenden sollte es Fehlerfrei sein , Hier gibt es einen gewaltigen Datenstau .DRINGENDE Lösung gesucht.

          Kommentar


            #6
            Es geht um die Grundsteuererklärung, nehme ich an ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X