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    Belege elektronisch nachreichen

    Servus,

    ich habe nun drei Steuererklärungen hintereinander abgeben. *hechel*
    Jedes Mal habe ich "Belege werden nachgereicht" angehakt. Dazu zwei Fragen:

    1. Unter welchen Umständen verlangt das Finanzamt denn keine Belege? In meiner naiven Vorstellung muss man die immer bringen?

    2. Kann ich die Belege nun hinterher noch elektronisch übermitteln oder bleibt mir dafür nur der Postweg?


    Vielen Dank schonmal,
    Stefan

    #2
    AW: Belege elektronisch nachreichen

    @ zackizupf,

    Infos gibt es bei Elias Elster, wenn Sie bei Elias Elster in die Eingabezeile
    eingeben:

    Welche Belege und Bescheinigungen verlangt das Finanzamt?

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    die vom Finanzamt verlangten Belege und Bescheinigungen
    müssen dem Finanzamt in Papierform übergeben werden

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      #3
      AW: Belege elektronisch nachreichen

      Den Elias kannte ich noch gar nicht. Da ich einige Sachen zum ersten Mal geltend mache, schicke ich lieber mal alles nach.

      Vielen Dank für die Information.

      Kommentar


        #4
        AW: Belege elektronisch nachreichen

        Zitat von zackizupf Beitrag anzeigen
        Den Elias kannte ich noch gar nicht. Da ich einige Sachen zum ersten Mal geltend mache, schicke ich lieber mal alles nach.

        Vielen Dank für die Information.

        Elias - Elster:

        ~~~~~ https://www.elster.de/nmIQ/avatar_faq.jsp‎ ~~~~~

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          #5
          AW: Belege elektronisch nachreichen

          Belege werden grundsätzlich nur benötigt, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Wenn man das Programm Elsterformular nutzt sieht man dies ganz einfach: Füllt man ein Eingabefeld aus, wo gesetzlich vorgesehen ist, dass Belege einzureichen sind, erscheint am unteren Bildschirmrand ein gelber Hinweis. Nur diese Belege benötigt das Finanzamt vorab. Ansonsten gilt der Grundsatz: so wenig wie möglich. Die Bearbeiter gehen davon aus, das die Belege vom Datenübermittler vorgehalten werden und auf Anforderung nachgereicht werden können. Und wenn dies der Fall ist übermittelt man die Belege normal per Post oder als e-Mail-Anhang oder wirft sie persönlich im Hausbriefkasten ein oder gibt sie im Kundenzentrum ab.

          Übermittelt man die Steuererklärung ohne Authentifizierung kann man gesetzlich vorgesehene Belege gleich mit dem unterschriebenen Ausdruck der komprimierten Steuererklärung einreichen. Bei einer Datenübermittlung mit Authentifizierung reicht man die Belege gesondert ein und weist auf die bereits durchgeführte elektronische Übermittlung der Steuererklärung hin, damit die Unterlagen im Amt zusammengeführt werden können.

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