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u.a. Wert 0 nicht zulässig!

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    u.a. Wert 0 nicht zulässig!

    Hallo Forum,

    habe folgende Probleme bei der Berechnung meiner Steuer!

    1.Bei den Angaben unter Punkt 8, die ich aus meiner Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N eingegeben habe, erfolgt obwohl die Angabe von 0 Euro richtig eingetragen
    wurde eine Fehlermeldung "Fehler: Der Wert 0 ist nicht zulässig!" Außerdem auch in Punkt 8a und 8b obwohl ja diese beiden Punkte in der Originalbescheinigung nicht
    aufgeführt sind.
    2.Bei den Angabe zu Punkt 30 und 32, 30a und 32a sowie 30b und 32b will das Programm auch Angeben haben obwohl in der Originalbescheinigung entweder keine
    Angaben eingetragen sind oder die Punkte nicht vorhanden sind.
    3.In der "Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Beiträge zur privaten Kranken- Pflegeversicherung, Punkt 31" will das Programm einen Wert haben den ich aus Punkt 24 b der
    Lohnsteuerbescheinigung entnehmen soll. ...es gibt aber keinen Wert 24b!

    #2
    AW: u.a. Wert 0 nicht zulässig!

    In Zeile 8 hast Du ja steuerbegünstigte Versorgungsbezüge eingetragen. Da musst Du natürlich auch in Zeile 30 eintragen, ab wann Du diese bezogen hast. Ist doch eigentlich klar oder?

    Oder Du stellst fest dass in Zeile 8 Deiner Lohnsteuerbescheinigung ein unsinniger Eintrag vorhanden ist. Dann lass ihn weg.

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      #3
      AW: u.a. Wert 0 nicht zulässig!

      In Zeile 8 ist eine 0 auch nicht zulässig. Entweder es steht eine Zahl größer als 0 (Wenn du Versorgungsbezüge hattest) drinnen oder gar nichts.
      Mfg

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        #4
        AW: u.a. Wert 0 nicht zulässig!

        Auf meiner Steuererklärung steht unter Punkt 8 aber eine 0,00!
        Und warum sollte ich dann in Punkt 30 einen Zeitraum eintragen wenn ich doch davor den Wert 0,00 eingetragen habe!
        Wenn ich die Fehlermeldung ignoriere, kann ich meine Erklärung nicht an das Finanzamt übermitteln!

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          #5
          AW: u.a. Wert 0 nicht zulässig!

          Zitat von onepix Beitrag anzeigen
          Auf meiner Steuererklärung steht unter Punkt 8 aber eine 0,00!
          Und warum sollte ich dann in Punkt 30 einen Zeitraum eintragen wenn ich doch davor den Wert 0,00 eingetragen habe!
          Wenn ich die Fehlermeldung ignoriere, kann ich meine Erklärung nicht an das Finanzamt übermitteln!
          1. Heißt das Lohnsteuerbescheinigung und nicht Steuererklärung.

          2. Dann hat dein AG die Lohnsteuerbescheinigung eben falsch ausgefüllt.

          3. Wie schon gesagt: Du darfst die 0,00 in Punkt 8 NICHT eintragen. Wenn du keine Versorgungsbezüge hast, dann gehört auf der Lohnsteuerbescheinigung hier auch nichts eingetragen. Auch Keine 0,00.
          Mfg

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            #6
            AW: u.a. Wert 0 nicht zulässig!

            Im Elsterformular in den Zeilen 8 und 30 die Werte der Datenübernahme löschen, und andere "Reste" gegebenfalls auch noch einmal löschen (auf den Pfeilbutton gehen und rechete Maustaste drücken, dann erschein ein Auswahlmenü).

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