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    Zertifizierung

    Bei meiner erfolgreichen Zertifizierung mußte meine Frau, mit der ich ja gemeinsam veranlagt werde, nicht mitwirken. Bei der konventionellen Formularabgabe mußte Sie die Steuererklärung in der Vergangenheit aber immer mit unterschreiben.

    Ihre Mitwirkung (Mithaftung) ist aber nach der neuen, elektronischen Einkommensteuer-Einreichung mittels Elster durch die o.a. Zertifizierung nicht gegeben!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Rosi und Dieter
    Allerheiligen

    eMailTo allerheiligen@t-online.de
    Website: http://aller.webnode.com

    #2
    AW: Zertifizierung

    Die Haftungsfrage wird hier dokumentiert:

    http://www.gesetze-im-internet.de/std_v/index.html

    Eine nähere Erläuterung bietet auch http://de.wikipedia.org/wiki/ELSTER

    Zitat:

    Mit dem Zertifikat darf ein authentifizierter Steuerpflichtiger auch Steuererklärungen für den Ehegatten – bei Zusammenveranlagung – und für andere Dritte (Verwandte / Mandanten) abgeben. In diesem Fall macht das Zertifikat die eigenhändige Unterschrift gem. § 150 Abgabenordnung (AO) überflüssig. Da nach § 87 a AO die elektronische Steuerdatenübermittlung Ende 2005 ausgelaufen und die neue StDÜV noch nicht in Kraft getreten war, fehlte zeitweise eine rechtliche Grundlage. Derartige Erklärungen wurden aber von allen Bundesländer bzw. deren Steuerverwaltungen akzeptiert, obwohl die notwendige Gesetzesergänzung noch nicht ergangen war.

    Inzwischen ist mit der neuen Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) vom 28. Januar 2003 (BGBl. I, S. 139) die notwendige Gesetzesgrundlage wiederhergestellt. In § 1 Abs. 1 Satz 2 StDÜV ist auch die Übermittlung durch Dritte (für Ehegatten, Mandanten u. ä.) legalisiert.
    Zuletzt geändert von AG1971; 26.02.2010, 00:04.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Zertifizierung

      Herzlichen Dank für die ausführliche Darstellung. So konnte mir mein Finanzamt vor Ort (hier in Springe) das bisher noch nicht erklären.

      Die Gesetze mögen ja eine eindeutige Sprache sprechen. Tatsache jedoch ist, dass meine Frau entgegen ihrer bisherigen Unterschrift praktisch nicht mitwirken muß und ich ohne ihr Einsverständnis Steuererklärungen abgeben könnte, anders als im konventionellen Verfahren. Ich möchte mal sehen wie bei einer derartigen Ausgangssituation in einem bis zum bitteren Ende (bis zur letzten Instanz durchgeklagten) Steuerstrafverfahren die Sache mit der "Nichtmitwirkung" bewertet würde.

      In jedem besseren Betrieb/Bank/Versicherung o.ä. müssen heute Freischaltungen durch 2 Personen durchgeführt werden und sind daher nichts besonderers mehr. Warum geht das nicht im Falle der Steuererklärung über Elster?

      Mit freundlichen Grüßen,

      Rosi und Dieter
      Allerheiligen

      eMailTo allerheiligen@t-online.de
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        #4
        AW: Zertifizierung

        In der StDÜV steht sinngemäß: Wer für einen anderen Daten überträgt, muß diese dem anderen auch zur Verfügung stellen, also machen Sie für Ihre Frau keinen Unsinn ;-) !

        Gruß
        Stiller
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Zertifizierung

          Hallo Herr Stiller,
          ich bin seit über 40 Jahren glücklich verheiratet. Keinen Unsinn zu machen ist die eine Sache, Verfahren wasserdicht zu machen eine andere. Was ist denn nun mit einer Zweifach-Authorisierung bei Elster, wie ich sie oben beschrieben habe?

          Mit freundlichen Grüßen,

          Rosi und Dieter
          Allerheiligen

          eMailTo allerheiligen@t-online.de
          Website: http://aller.webnode.com

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            #6
            AW: Zertifizierung

            Zitat: Was ist denn nun mit einer Zweifach-Authorisierung bei Elster

            Nicht vorgesehen
            Nicht notwendig
            Nicht gewollt?

            Nur der (eine) Datenlieferer benötigt eine Authentifizierung.

            Da wenden Sie sich mit Ihrer Frage besser an den Gesetzgeber.

            Gruß
            Stiller
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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              #7
              AW: Zertifizierung

              Hallo !

              Eine solche spezielle Frage und Deutung werden Sie wohl hier im Anwenderforum nicht beantwortet bekommen.

              Die ElsterZertifikatsEntwicklung und die passende Rechtsanwendung wurden ebenfalls von höherer Stelle durchgeführt .

              Sie können Ihre Fragen daher wohl nur an die hotline@elster.de richten.
              Evtl. gibt es ja eine nette fachliche Antwort.

              Natürlich kann Ihre Frau auch ein Zertifikat beantragen.
              Bei einer Zusammenveranlagung kann aber nur ein Zertifikat zur Autorisierung genutzt werden.

              Bei der Durchführung einer getrennten Veranlagung, kann natürlich jeder sein persönliches Zertifikat benutzen.
              Mit freundlichen Grüßen
              - AG1971 -
              Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                #8
                AW: Zertifizierung

                In § 6 Abs. 2 StDÜV heißt es wie folgt:

                "Im Falle der Übermittlung im Auftrag (§ 1 Abs. 1 Satz 2) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen."

                Im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF vom 15.01.2007, BStBl. I s. 95) heißt es unter Tz. 6:

                "6. Datenübermittlung im Auftrag

                Im Fall der Übermittlung im Auftrag hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen ( § 6 Abs. 2 StDÜV ) und gegebenenfalls zu berichtigen.

                Der Dritte (Datenübermittler) kann die Erfüllung der Verpflichtung nach § 6 Abs. 2 StDÜV sowohl durch eigene Aufzeichnungen als auch durch einen vom Auftraggeber unterschriebenen Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten nachweisen.

                Nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins ist davon auszugehen, dass eine von einer Person oder Gesellschaft im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) übermittelte Steuererklärung tatsächlich von dem betreffenden Steuerpflichtigen genehmigt worden ist."

                Daraus ergibt sich letztlich, wenn Sie auf 150 % sicher gehen wollen: Sie drucken Ihrer Frau ihre Daten aus und lassen sich von ihr unterschreiben, dass das so in Ordnung ist, d.h. dass Sie die Daten übermitteln durften und dass diese inhaltlich stimmen. Dann kommen Sie nicht in die Bredouille und Ihre Frau hat -letztlich- unterschrieben, da Sie das dem Finanzamt ja nachweisen können bei Bedarf.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Zertifizierung

                  Vielen Dank für die emsige Unterstützung. Ich bin gespannt wie die Entwicklung weitergeht und danke hier allen "erfahrenen Benutzern", (als wenn´s von Elster wär :-) die sich hier mit soviel Sachverstand einbringen.

                  Mit freundlichen Grüßen,

                  Rosi und Dieter
                  Allerheiligen

                  eMailTo allerheiligen@t-online.de
                  Website: http://aller.webnode.com

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