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GewSt-Erklärung neugegründet = eingetreten?

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    GewSt-Erklärung neugegründet = eingetreten?

    Hallo,

    bei der GewSt-Erklärung muss angegeben werden, ob im Zeitraum Gesellschafter eingetreten sind.
    Wenn die Gesellschaft, in diesem Fall eine GbR, erst im Zeitraum neugegründet wurde, muss ich die Frage bejahen?
    Oder bezieht sie sich nur auf bereits vor dem Zeitraum bestehende Gesellschaften?

    Danke und Gruß
    AMK81

    #2
    AW: GewSt-Erklärung neugegründet = eingetreten?

    Diese Frage bezieht sich nur auf GbR´s welche bereits im Vorjahr bestanden haben.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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