Aktivierungscode und Abrufcode nur einmalig verwendbar?

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    #1

    Aktivierungscode und Abrufcode nur einmalig verwendbar?

    Sind der Aktivierungscode und der Abrufcode nur einmal verwendbar? Können die FA-Schreiben dann vernichtet werden.

    Wenn ich wieder etwas abrufen möchte, brauche ich einen neuen Code. Ist das richtig?
  • AG1971
    Neuer Benutzer
    • 05.06.2009
    • 3520

    #2
    AW: Aktivierungscode und Abrufcode nur einmalig verwendbar?

    Hallo!

    Der Aktivierungscode wird nur einmal zu Registrierung und Erstellung des Zertifikates (*.pfx Datei) verwendet.
    Danach kann dieser vernichtet werden.

    Der Abrufcode wird immer wieder verwendet, wenn Du Belegdaten in Deine Steuererklärung einlesen möchtest.
    Der Abrufcode wird auch verwendet, wenn Du andere Belegdaten für andere Personen zur Erstellung von Steuererklärungen nutzt.

    z.B. für den Ehepartner.

    Hier ist vorher aber erfoderlich, dass Du ebenfalls den Ehepartner im ElsterOnlinePortal zum Belegabrufverfahren freischalten lässt.
    Dann bekommt der Ehepartner einen Freischaltcode zugestellt per Post, den Du dann im ElsterOnlinePortal einmalig eingibst.

    Alle Infos hier:

    - https://www.elster.de/belegabruf/index.php
    - https://www.elster.de/belegabruf/info.php
    - https://www.elster.de/belegabruf/stbuerger.php
    - https://www.elster.de/belegabruf/download.php
    - https://www.elster.de/belegabruf/download/14-04-29_VaSt_FAQ.pdf
    - https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdf
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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