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Falsche Berechnung der Fahrtkosten

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    Falsche Berechnung der Fahrtkosten

    Hallo zusammen,
    ich sitze das erste Mal an einer Steuererklärung und hänge gerade bei den Fahrtkosten.
    Hier im Forum habe ich bei den bestehenden Posts leider nicht das passende gefunden.
    Also:
    Anfang des Jahres habe ich bei Arbeitgeber A gearbeitet.
    Danach bei Arbeitgeber B
    Während ich bei Arbeitgeber B arbeite, bin ich umgezogen.

    Jetzt habe ich drei "Wege" angelegt, die soweit auch stimmen.
    Allerdings ist die letzte Strecke jetzt sehr kurz (3 km). Ich fahre mit dem Bus zur Arbeit, habe also Fahrkosten die höher sind als diese 30 Cent Pauschale.
    Habe diese Kosten auch unten bei Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln eingetragen - trotzdem wird bei der Probeberechnung die 30 Cent Pauschale genommen statt den tatsächlichen Fahrkosten. Die Fahrkosten für ÖPNV werden zwar aufgelistet, fließen aber nicht in die Berechnung ein.
    Kann mir irgendjemand sagen was ich falsch mache?

    Liebe Grüße
    Stefanie

    #2
    AW: Falsche Berechnung der Fahrtkosten

    Du machst nichts falsch!

    ÖPNV-Kosten versus eigener PKW geht 2013 nicht mehr für einzelne Zeiträume, das Jahr wird insgesamt betrachtet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Falsche Berechnung der Fahrtkosten

      Danke für die schnelle Antwort.
      OK, dann muss ich wohl damit leben.
      Ich bin vorher auch mit der Bahn gefahren. Bis April wurden mir vom Betrieb die Kosten für die Fahrkarte zurückerstattet, da ich diese für Fahrten zu Klienten gebraucht habe. Private Fahrten konnte ich dann auch darüber laufen lassen.
      Da ich bis April die Kosten für die Fahrt ja quasi erstattet bekommen habe kann ich wahrscheinlich nicht das komplette Jahr die Bahnkosten anrechnen und die Rückerstattung des Arbeitgebers irgendwo eintragen oder?

      Liebe Grüße
      Stefanie

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        #4
        AW: Falsche Berechnung der Fahrtkosten

        Da ich bis April die Kosten für die Fahrt ja quasi erstattet bekommen habe kann ich wahrscheinlich nicht das komplette Jahr die Bahnkosten anrechnen und die Rückerstattung des Arbeitgebers irgendwo eintragen oder?
        War es denn wirklich eine Erstattung? Dann müsste ja etwas in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 17 oder 18) stehen! Oder war es eine Reisekostenerstattung für Fahrten zu Klienten?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Falsche Berechnung der Fahrtkosten

          Mmh, gute Frage.
          Also in der Lohnsteuerbescheinigung steht nichts.
          Eigentlich würde ich schon sagen das es eine Reisekostenerstattung für Fahrten zu Klienten war.
          Aber dadurch, das diese mit einer Monatskarte am günstigsten abzudecken waren hatte ich eben auch keine Kosten für die Fahrt zur Arbeit. Irgendwie bin ich da etwas überfordert. Ich werde glaube ich mal ausrechnen wieviel Unterschied es machen würde, wenn ich das ganze Jahr die Bahnfahrkarten angeben könnte und danach entscheide ich dann ob ich mich nochmal intensiver in das Thema einarbeite.

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            #6
            AW: Falsche Berechnung der Fahrtkosten

            Nicht in jedes Thema muss man sich intensiv einarbeiten.

            Unser Steuerrecht kennt in vielen Punkten eine pauschalierende Betrachtungsweise, dazu gehört auch die Entfernungspauschale. Die ist ja auch nicht immer gerecht, wenn man dein Beispiel der ÖPNV-Nutzung bei kurzen Strecken betrachtet.

            Die absolute Einzelfallgerechtigkeit ist nicht das Ziel des Steuerrechts, insoweit muss der Steuerpflichtige auch nicht krampfhaft danach streben, möglichst viel Steuern zu zahlen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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