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Anlage KAP / Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge

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    Anlage KAP / Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge

    Hallo Zusammen,

    ich nutze zum ersten Mal Elster Online und stehe zudem das erste mal vor der Herausforderung die Anlage Kapitalerträge auszufüllen.

    Nun zu meiner Situation:
    1. unsere Gesamt-Kapitalerträge übersteigen in 2013 1.602 € (Ehepaar-gemeinsam veranlagt)
    2. die Freistellungsaufträge waren ungünstig verteilt, so dass der Gesamt-Freistellungsbetrag von 1.602€ nicht ausgenutzt ist
    3. ich möchte gerne die zuviel gezahlten Kapitalertragssteuer über die Anlage KAP zurückbekommen

    Bisher habe ich verstanden, dass ich im Formular KAP die Zeile 5 ("Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge") ankreuzen muss.

    Danach muss ich in den Zeilen 7-9 die Kapitalerträge eintragen, die die verschiedenen Banken mir mitgeteilt haben. In Zeile 14 den bereits genutzten Sparerpauschbetrag. In den Zeilen 50-53 die einbehaltenden Steuern.

    Wenn ich nun die Steuerbescheinigungen der verschiedenen Banken zusammenrechne, komme ich nicht genau auf Kapitalerträge von 1.602 €, sondern auf deutlich mehr oder deutlich weniger.

    Wie kann ich es bewerkstelligen, dass ich den Sparerpauschbetrag voll ausschöpfe und für die restlichen Kapitalerträge meine Steuerschuld mit der Abgeltungssteuer abgegolten ist?

    Vielen Dank für die Anworten im Voraus.

    #2
    AW: Anlage KAP / Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge

    1. unsere Gesamt-Kapitalerträge übersteigen in 2013 1.602 €
    2. die Freistellungsaufträge waren ungünstig verteilt, so dass der Gesamt-Freistellungsbetrag von 1.602€ nicht ausgenutzt ist
    Wenn ich nun die Steuerbescheinigungen der verschiedenen Banken zusammenrechne, komme ich nicht genau auf Kapitalerträge von 1.602 €, sondern auf deutlich mehr oder deutlich weniger.
    Mit diesen nicht ganz klaren Aussagen tut man sich schwer.

    Nach deiner zweiten Aussage müsste der aus den Steuerbescheinigungen ersichtliche tatsächlich in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag (Zeile 14 der Anlage KAP) unter 1.602 € liegen

    Nach der ersten Aussage lagen die Kapitalerträge über 1.602 €, warum kommst du dann plötzlich auf deutlich weniger? Was bitte rechnest du zusammen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage KAP / Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für Deine Antwort. Entschuldige bitte, wenn ich mich undeutlich ausgedrückt habe.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nach deiner zweiten Aussage müsste der aus den Steuerbescheinigungen ersichtliche tatsächlich in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag (Zeile 14 der Anlage KAP) unter 1.602 € liegen
      Ja, das ist so. Wenn ich alle Kapitalerträge und Inanspruchnahmen der Freistellungsaufträge (aufgrund der Steuerbestätigungen der Banken und Sparbücher etc.) zusammenrechne, liege ich deutlich unter 1.602 €.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nach der ersten Aussage lagen die Kapitalerträge über 1.602 €, warum kommst du dann plötzlich auf deutlich weniger? Was bitte rechnest du zusammen?
      Ja, unsere ganzen Kapitalerträge liegen über 1.602€.

      Wenn ich alle Steuerbescheinigungen zusammenrechne, komme ich auch genau auf den Betrag, den wir als Kapitalerträge erhalten haben (also mehr als 1.602€). Nun möchte ich den Sparerfreibetrag voll ausschöpfen, und habe aus diesem Grund angegeben, dass eine "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" durchgeführt wird.

      Je, nachdem, welche Steuerbescheinigungen der verschiedenen Banken ich nehme, und diese zusammenrechne lande ich auf bestimmte Summen, aber natürlich nicht genau auf 1.602 €. Wie kann ich das lösen, dass ich den Sparerfreibetrag voll ausnutze und für die darüberliegenden Kapitalerträge nur die bereits bezahlte Abgeltungssteuer bezahle.

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        #4
        AW: Anlage KAP / Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge

        Den vollen Sparerpauschbetrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch, du selbst gibst nur die Kapitalerträge und den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage KAP / Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge

          Zitat von dudi23 Beitrag anzeigen
          Wenn ich alle Steuerbescheinigungen zusammenrechne, komme ich auch genau auf den Betrag, den wir als Kapitalerträge erhalten haben (also mehr als 1.602€). Nun möchte ich den Sparerfreibetrag voll ausschöpfen, und habe aus diesem Grund angegeben, dass eine "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" durchgeführt wird.

          Je, nachdem, welche Steuerbescheinigungen der verschiedenen Banken ich nehme, und diese zusammenrechne lande ich auf bestimmte Summen, aber natürlich nicht genau auf 1.602 €. Wie kann ich das lösen, dass ich den Sparerfreibetrag voll ausnutze und für die darüberliegenden Kapitalerträge nur die bereits bezahlte Abgeltungssteuer bezahle.
          Für bestimmte Kapitalerträge bei dem Ankreuzfeld heißt, dass in diesem Fall nicht alle Erträge erklärt werden müssen. Nicht müssen heißt aber nicht, dass nicht alle Erträge erklärt werden dürfen. Wenn man sich über das Prozedere unsicher, ist es sicher nicht die schlechteste Idee, tatsächlich auch alle Erträge zu erklären (in dem Fall ist Zeile 15 natürlich Null).

          Das FA setzt dann auf die den Freibetrag übersteigenden Erträge den besonderen Steuersatz von 25% fest und rechnet die lt. im Original eingereichten Steuerbescheinigungen die von den Banken abgeführten Steuern an, was bei tatsächlich ausgenutzten Freistellungsaufträgen unterhalb des Freibetrags letztlich zu einer Erstattung der auf den nicht ausgenutzten Restfreibetrag entfallenden Steuer führt.

          Nebenbei: Je nachdem, wie weit der Freibetrag überschritten ist, gibt es auch Konstellationen, in denen sich die Günstigerprüfung auch trotz einem Grenzsteuersatz von 25% lohnen kann.

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