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Keine vorausgefüllte Steuererklärung! (Einkommensteuer)
AW: Keine vorausgefüllte Steuererklärung! (Einkommensteuer)
Vorausgefüllte Steuererklärung wird das ganze zwar oft in der Presse tituliert, dies ist aber falsch. Es handelt sich nur um einen Belegabruf.
1) Registrierung bei Elster-Online mit der ID-Nummer
2) ELSTER-Pin per Post abwarten
3) Belegabruf für dich und deine Frau beantragen
4) Abrufcode und Freischaltcode per Post abwarten
5) Freischaltcode aktivieren
6) einen Tag warten
7) Belege (elektronische Lohnbescheinigung, Rentenbezugsmitteilung) abrufen
8) Steuererklärung ausfüllen
Bei ELSTER-Formular passiert Schritt 6 und 7 in einem Aufwasch wäre daher ELSTER-Online nach meiner Erfahrung vorzuziehen
AW: Keine vorausgefüllte Steuererklärung! (Einkommensteuer)
bin absolut neu hier, muss mich erst einmal rein finden. Möchte die Fragestellung erweitern
Meine Frage, bis wann müssen Firmen, Ämter usw. Daten beim Finanzamt abgegeben haben?
Am 31.05. war ja Termin für die Steuererklärung.
Bei der vorausgefüllten Steuererklärung und den Belegabrufen beim Finanzamt, waren nur die Belege "persönliche Daten" vorhanden.
Belege von Firma, Krankenkasse, Jobcenter usw. sind nicht vorhanden.
Schon merkwürdig!
Warum denn dieser Aufwand mit Registrierung, Anmeldung , Abrufcode usw.
persönliche Daten hätte ich auch so eintragen können, ohne nachzuschlagen.
MfG
Speed56
PS: Sorry, wenn ich gestört haben sollte. Danke für das Verständnis
AW: Keine vorausgefüllte Steuererklärung! (Einkommensteuer)
Hallo,
bis 28.02. des Folgejahres sollten die Daten übermittelt werden.
Man kann/konnte eine Datenübermittlung in bestimmten Fällen widersprechen - z.B. Krankenversicherung.
Zuletzt geändert von stiller; 11.06.2014, 14:50.
Grund: Widerspruch
Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Hallo,
bis 28.02. des Folgejahres sollten die Daten übermittelt werden.
Man kann/konnte eine Datenübermittlung in bestimmten Fällen widersprechen - z.B. Krankenversicherung.
danke für die schnelle Antwort, dieser Termin war mir auch schwach in Erinnerung. Nur war in diesem Jahr wohl eine Fristverlängerung möglich, darum meine Frage.
Auf jeden Fall liegt per 31.05.2014 nichts außer den besagten Belegen vor.
AW: Keine vorausgefüllte Steuererklärung! (Einkommensteuer)
Es gab KEINE Fristverlängerung über den 28.02. hinaus. Wieso auch ? Die Verpflichtung besteht schon ein paar Jahre.
Zu Deiner anderen Frage: Du hast nicht zufällig sofort am SELBEN Tag Deiner Freischaltung des Belegabrufs versucht die Daten abzurufen ? Die Daten müssen aber erst "gesammelt" werden und stehen erst einen Tag später zur Verfügung.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
ich habe das gleiche Problem.
Die Belege scheinen nicht vorhanden zu sein. (Nur Stammdaten + Religionszugehörigkeit)
Ein technisches Problem ist m.E. auszuschließen, da ich ja zwei Belege abrufen kann.
Allerdings weder die Lohnsteuerkarte noch Beiträge zu Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. etc...
Die Registrierung und Abrufcode etc... ist schon vor über einer Woche erledigt.
An der 24-Stunden frist zum Sammeln der Belege kann es also auch nicht liegen.
ergebnisse beim belegabruf:
1. nur mein bfa-rentendaten erscheinen.
2. es fehlen die daten meiner arbeitgeber-rente.
3. es fehlen die daten des arbeitgebers meiner frau.
4. es fehlen sämtliche daten für kap.
was kann dafür die ursache sein?
was kann ich zur fehlerbehebung beitragen?
ich habe das gleiche Problem.
Die Belege scheinen nicht vorhanden zu sein. (Nur Stammdaten + Religionszugehörigkeit)
Ein technisches Problem ist m.E. auszuschließen, da ich ja zwei Belege abrufen kann.
Allerdings weder die Lohnsteuerkarte noch Beiträge zu Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. etc...
Die Registrierung und Abrufcode etc... ist schon vor über einer Woche erledigt.
An der 24-Stunden frist zum Sammeln der Belege kann es also auch nicht liegen.
Beste Grüße
M.L.
Hallo!
Hier nun für Alle und deshalb am Anfang eine Informationsseite:
https://www.elster.de/belegabruf/download.php
FAQ Hinweise mt dem meisten Fragen und Antworten die bisher gesammelt worden sind:
Häufig gestellte Fragen, FAQ
https://www.elster.de/belegabruf/download/14-04-29_VaSt_FAQ.pdf
23. Kann ich sehen, ob meine Belege vollständig sind?
Es können jederzeit die Belege abgerufen werden, die der Finanzverwaltung durch die
Datenübermittler (z. B. Krankenversicherung oder Arbeitgeber) zur Verfügung gestellt wurden.
Die gesetzliche Frist zur Abgabe durch die Datenübermittler ist der 28. Februar des jeweiligen
Jahres. Welche Belege die Datenübermittler zu Ihrer Person übersenden werden, ist der
Finanzverwaltung nicht bekannt. Nach einem erfolgreichen Belegabruf werden Ihnen lediglich
die Belege angezeigt, die der Finanzverwaltung zu der entsprechenden IdNr aktuell bereits
vorliegen. Sollten Ihnen Belege fehlen, wenden Sie sich daher bitte direkt an die
entsprechenden Datenübermittler.
26. Ich habe von meinem Arbeitgeber bereits die Lohnsteuerbescheinigung auf Papier
bekommen, kann aber keine elektronische abrufen. Warum?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Arbeitgeber bzw. bei anderen Belegen an den
entsprechenden Datenübermittler. Nur dieser ist in der Lage mitzuteilen, ob er die Daten
bereits an das Finanzamt übermittelt hat bzw. wann er sie übermitteln wird.
Somit stellt sich die weitere Frage:
Haben die Krankenkassen und Arbeitgeber von einem selbst die richtige Identifikationsnummer genannt bekommen?
Wenn nein - und der Zufall es so will - und die falsche Identifikationsnummer gibt es tatsächlich, so würde einem Anderen die Einkünfte und Krankenkassenbeiträgen angerechnet werden.
Das würde z.B. erklären, warum einem diese Belege nicht unter der eigenen Identifikationsnummer angezeigt bzw. abgerufen werden.
Ist aber nur eine Möglichkeit.
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