Bald ist die ständige leidige Frage bzgl. des richtigen Zertifikates für den Belegabruf Geschichte :-)
(Quelle: Finanzverwaltung)
Ab dem 01. Dezember 2014 ist eine Neuregistrierung mit Steuernummer (persönliches Zertifikat) nicht mehr möglich.
Ab dem 01.12.2014 ergehen keine E-Mails zur Zertifikatsverlängerung (mit Frist 90 Tage) für die Steuernummernregistrierung, sondern der Zertifikatsinhaber wird aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen sich je nach Nutzungszweck neu zu registrieren. Ab 01.03.2015 können keine persönlichen Steuernummernzertifikate mehr verlängert werden.
Bereits seit Juli 2014 wird auf www.elsteronline.de die Registrierung mit Identifikationsnummer an erster Stelle angeführt und angeboten. Zudem wird dem Stpfl. die Registrierung mit Identifikationsnummer empfohlen.
Hintergrund: Die Registrierung mit Steuernummer war als Übergangslösung bis zur Einführung und Umsetzung der Identifikationsnummer wegen fehlender Eindeutigkeit (Wiedervergabe der Steuernummer nach Löschung, dadurch keine Nachvollziehbarkeit wer hat sich registriert) gedacht.
(Quelle: Finanzverwaltung)
Ab dem 01. Dezember 2014 ist eine Neuregistrierung mit Steuernummer (persönliches Zertifikat) nicht mehr möglich.
Ab dem 01.12.2014 ergehen keine E-Mails zur Zertifikatsverlängerung (mit Frist 90 Tage) für die Steuernummernregistrierung, sondern der Zertifikatsinhaber wird aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen sich je nach Nutzungszweck neu zu registrieren. Ab 01.03.2015 können keine persönlichen Steuernummernzertifikate mehr verlängert werden.
Bereits seit Juli 2014 wird auf www.elsteronline.de die Registrierung mit Identifikationsnummer an erster Stelle angeführt und angeboten. Zudem wird dem Stpfl. die Registrierung mit Identifikationsnummer empfohlen.
Hintergrund: Die Registrierung mit Steuernummer war als Übergangslösung bis zur Einführung und Umsetzung der Identifikationsnummer wegen fehlender Eindeutigkeit (Wiedervergabe der Steuernummer nach Löschung, dadurch keine Nachvollziehbarkeit wer hat sich registriert) gedacht.
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