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Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

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    Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

    Hallo Elsternutzer,

    beim Ausfüllen der Erklärung für eine Erbengemeinschaft bekomme ich die Fehlermeldung :Anlagen V vorhanden. In diesem Fall müssen gleichzeitig mindestens für die Gesellschaft Angaben in einer Anlage FE1 getätigt sein. Wo finde ich Hilfe, was dort genau erwartet wird als Eintrag? Die Erbengemeinschaft hat kein Einkommen erzielt, besteht aus 2 Personen und hat nur die üblichen Werbungskosten.

    LG
    CM

    #2
    AW: Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

    Zitat von ChrisM Beitrag anzeigen
    Hallo Elsternutzer,

    beim Ausfüllen der Erklärung für eine Erbengemeinschaft bekomme ich die Fehlermeldung :Anlagen V vorhanden. In diesem Fall müssen gleichzeitig mindestens für die Gesellschaft Angaben in einer Anlage FE1 getätigt sein. Wo finde ich Hilfe, was dort genau erwartet wird als Eintrag? Die Erbengemeinschaft hat kein Einkommen erzielt, besteht aus 2 Personen und hat nur die üblichen Werbungskosten.

    LG
    CM

    Eine Ausfüllhilfe für FE1 gibt es hier:

    https://www.elsteronline.de/hilfe/eo...help_fein.html
    Zuletzt geändert von ; 19.09.2014, 16:06. Grund: Schreibfehler verbessert

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      #3
      AW: Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

      Hallo,
      der Link hat mir nicht geholfen.
      Ich habe mit meinem Bruder eine Erbengemeinschaft und 2012 ein Haus geerbt. Das wurde in 2013 nur renoviert und ab 2014 an meine Mutter vermietet.

      In welcher Zeile in Anlage FE 1 kann ich nun die Werbungskosten eintragen?

      In der Anlage V wäre es ja ganz einfach, aber in der Anlage FE finde ich hier nichts?

      Danke allen für die Hilfe

      VG
      Uwe

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        #4
        AW: Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

        Sie müssen natürlich auch eine Anlage V abgegeben. Mit der Feststellungserklärung nebst Anlagen wird das Ergebnis dieser Anlage V auf die Beteiligten der Erbengemeinschaft verteilt. In die Anlage FE kommt nur das Gesamtergebnis, nicht die einzelnen Werbungskosten.

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          #5
          AW: Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

          Danke Ihnen. Das hat sehr geholfen.

          Zwei Fragen noch:
          1. Bzgl. der Abschreibungen auf das ererbte Gebäude tun wir uns etwas schwer. Die ursprünglichen Anschaffungskosten sind nicht mehr feststellbar. Vor 4 Jahren gab es allerdings ein Marktwertgutachten über den Wert des Grundstücks und des Gebäudes. Kann ich bei der Ermittlung der Abschreibungen diese Werte ansetzen (quasi als beste Schätzwerte für die damaligen Anschaffungskosten? Oder wie geht das Finanzamt vor, wenn die Anschaffungskosten nicht mehr ermittelbar sind?

          2. Wie erfolgt die Abgabe der Feststellungserklärung? Ich habe jetzt die Anlage V soweit ausgefüllt und würde die Anlagen FE 1 und FB beilegen. Muss ich diese 3 Anlagen zusammen abgeben oder muss ich quasi für die Erbengemeinschaft zusätzlich noch eine richtige Einkommensteuererklärung anfertigen? Ist eine Übermittlung via Elster auch möglich?

          Danke und VG

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            #6
            AW: Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

            1. geht schon ziemlich in die - unzulässige - Steuerberatung rein. Wenn das Haus allerdings älter als 50 Jahre ist und sie es unentgeltlich erworben haben, ist das AfA-Volumen möglicherweise schon aufgebraucht.

            2. Sie können die Feststellungserklärung nebst Anlagen natürlich über elster-online übermitteln. Eine Einkommensteuererklärung für die Erbengemeinschaft gibt es nicht. Mit der Feststellungserklärung werden die Werte für die Einkommensteuererklärungen der einzelnen Erben gesondert und einheitlich festgestellt.

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              #7
              AW: Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

              Vielen Dank.

              1. Das Haus ist erst ca. 40 Jahre alt. Aber was macht das Finanzamt dann, wenn Unterlagen fehlen? Es ist doch eigentlich nicht ungewöhnlich, dass nach so einer langen Zeit von 35-40 Jahren, die AK nicht mehr feststellbar sind.

              2. Wir haben jetzt in 2013 durch die Renovierung nur Werbungskosten und keine Einnahmen. Ich wundere mich eben jetzt, dass auf der Anlage FE 1 lediglich "Laufende Einkünfte" (also positiv) angegeben werden müssen. Im Fall von negativen Einkünften kann ich dann hier ein Minus 30.000€ eintragen, oder liege ich hier falsch?


              Viele Grüße

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                #8
                AW: Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

                1. ggf. musst du die historischen AK schätzen. Dir bleibt halt dann nur noch 10 Jahre Afa-Volumen bei unentgeltlichem Erwerb. Das Wertgutachten heute bringt da nichts.

                2. ja, negative Einkünfte eintragen.

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                  #9
                  AW: Erbengemeinschaft Anlage FE 1 Erklärung bitte

                  Vielen Dank!


                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  1. ggf. musst du die historischen AK schätzen. Dir bleibt halt dann nur noch 10 Jahre Afa-Volumen bei unentgeltlichem Erwerb. Das Wertgutachten heute bringt da nichts.

                  2. ja, negative Einkünfte eintragen.

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