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Berichtigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

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    Berichtigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

    Hallo Forum,

    wo kann man auf Elster-Portal die ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) berichtigen?

    Bitte um dringende Hilfe

    Vielen Dank und Viele Grüße

    #2
    AW: Berichtigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

    Zitat von Texman Beitrag anzeigen
    Hallo Forum,

    wo kann man auf Elster-Portal die ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) berichtigen?

    Bitte um dringende Hilfe

    Vielen Dank und Viele Grüße

    Infos gibt es hier:


    http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern...tter_node.html

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      #3
      AW: Berichtigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das heißt (der Ausfüllanleitung entnehmend), wenn eine USt-IdNr beanstandet wird, muss diese
      1. ZUERST storniert und dabei die alten falschen Daten mit der Bemessungsgrundlage "0" eingetragen werden.
      2. Im NÄCHSTEN Schritt schreibt man dann die korrekten Daten mit der entsprechenden Summe rein und schick es ab.

      Was passiert nun aber, wenn diese nicht storniert wird, sondern man die richtigen Daten als ZM sofort übermittelt? Werden diese wieder beanstandet und man müsse theoretisch wieder mit dem ersten Punkt anfangen? Gibt es eine Möglichkeit, dass die nicht stornierten Nummern von der zuständigen Abteilung storniert und dafür die korrekt übermittelten Daten automatisch übernommen werden?

      Vielen Dank

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        #4
        AW: Berichtigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

        Zitat von Texman Beitrag anzeigen
        Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das heißt (der Ausfüllanleitung entnehmend), wenn eine USt-IdNr beanstandet wird, muss diese
        1. ZUERST storniert und dabei die alten falschen Daten mit der Bemessungsgrundlage "0" eingetragen werden.
        2. Im NÄCHSTEN Schritt schreibt man dann die korrekten Daten mit der entsprechenden Summe rein und schick es ab.

        Was passiert nun aber, wenn diese nicht storniert wird, sondern man die richtigen Daten als ZM sofort übermittelt? Werden diese wieder beanstandet und man müsse theoretisch wieder mit dem ersten Punkt anfangen? Gibt es eine Möglichkeit, dass die nicht stornierten Nummern von der zuständigen Abteilung storniert und dafür die korrekt übermittelten Daten automatisch übernommen werden?

        Vielen Dank
        Hallo Texman,
        ich glaube nicht, dass eine zuständige Abteilung dies macht, sondern die Korrektur muss durch den Melder erfolgen.
        Alles was in der ZM gemeldet wird, muss ja irgendwann vom Empfänger als innergemeinschaftlicher Erwerb angezeigt werden bei der Finanzverwaltung. Und falsch gemeldete Beträge auf einer USt-Id.-Nummer müssen korrigiert werden, da dann auch keine Erwerbsbesteuerung erfolgen darf bzw. kann.

        Tschüß

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