Guten Morgen,
ich hätte da gerne mal ein Problem :-)
Nach meinem Verständnis funktioniert das komplette Berechtigungsmanagement für den Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung) nur über das EOP, da sämtliche Steuerprogramme (z.B. WISO, EF) hierzu auf das EOP zugreifen.
Nun wurde mir jedoch von einer Kollegin berichtet, dass die von ihr beantragten Abrufberechtigungen (bislang noch nicht mit Freischaltcode aktiviert) nicht im EOP angezeigt werden, sondern nur in dem von ihr benutzen WISO Steuerprogramm.
Hat jemand von euch da mehr Erfahrung (benutze selber kein WISO)? Wird die Berechtigung erst nach der Freischaltung im EOP angezeigt oder ggf. gar nicht und verbleibt im WISO?
ich hätte da gerne mal ein Problem :-)
Nach meinem Verständnis funktioniert das komplette Berechtigungsmanagement für den Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung) nur über das EOP, da sämtliche Steuerprogramme (z.B. WISO, EF) hierzu auf das EOP zugreifen.
Nun wurde mir jedoch von einer Kollegin berichtet, dass die von ihr beantragten Abrufberechtigungen (bislang noch nicht mit Freischaltcode aktiviert) nicht im EOP angezeigt werden, sondern nur in dem von ihr benutzen WISO Steuerprogramm.
Hat jemand von euch da mehr Erfahrung (benutze selber kein WISO)? Wird die Berechtigung erst nach der Freischaltung im EOP angezeigt oder ggf. gar nicht und verbleibt im WISO?
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