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Jahresfreibeträge

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    Jahresfreibeträge

    Wo bitte finde ich das Formular bei ElsterOnline zum Eintragen der Jahresfreibeträge?

    #2
    AW: Jahresfreibeträge

    Welche Freibeträge denn? Den Grundfreibetrag kennt das Finanzamt schon, der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat sich schon beim Lohnsteuerabzug ausgewirkt, ist jetzt also unerheblich.

    Ich verschieb nach ElsterOnline!

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      #3
      AW: Jahresfreibeträge

      Hallo,

      Nirgends

      du kannst einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei deinem zuständigen FA stellen oder hier

      http://www.formulare-bfinv.de/

      ausfüllen, ausdrucken und zusenden

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Jahresfreibeträge ??

        Hallo, zum Thema Jahresfreibeträge habe ich auch eine Frage: Meine Mann hat einen Jahresfreibetrag bezüglich Fahrtkosten beantragt und auch beim AG abgegeben, jetzt stellen wir mit überraschung fest das in dem Lohnsteuerbescheid vom AG dieser Freibetrag nicht vermerkt ist, heisst doch das uns noch Geld zusteht... Was ist nun zu tun ?????? Gruss aus dem ruhrgebiet

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          #5
          AW: Jahresfreibeträge

          Hallo Glück auf,

          der Arbeitgeber kann nur die Daten verwenden, die Elektronisch durch das Finanzamt bereitgestellt werden. Ich gehe einmal davon aus, dass das korrekt gelaufen ist.

          Den tatsächlichen Ermäßigungsbetrag sieht man auf der Jahressteuerbescheinigung nicht.

          Auf den Gehaltsnachweisen sollte er aber, meist im Kopf, vermerkt sein.

          Wenn das nicht so ist, sollte man dem Arbeitgeber vielleicht noch einmal mittteilen, dass er die Lohnsteuerabzugsmerkmale aktualisieren soll. Das hilft zumindest für die aktuellen Abrechnungen.

          Für die Vergangenheit hilft nur möglichst schnell die Steuererklärung abgeben :-)

          Schöne Grüße

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            #6
            AW: Jahresfreibeträge

            Das mit dem schnell Erklärung abgeben gilt aber natürlich auch, wenn der Freibetrag berücksichtigt wurde, weil es dann eine Pflichtveranlagung ist, Abgabefrist 31.05.2015 bzw. dieses Jahr wegen des WE 01.06.2015.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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