Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einspruch einlegen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einspruch einlegen?

    Hallo und guten Tag,

    ich habe erstmals meine Steuererklärung mit Elster online vorgenommen und es hat auch alles prima geklappt.
    Nur leider habe ich eine wichtige Angabe aus Unwissenheit unterlassen und bin nun höher versteuert worden als richtig wäre.
    Meine Frage ist: Kann ich den Einspruch auch online, über das Elster-Portal, schreiben/verfassen?
    Oder muss ich gar nicht Einspruch einlegen, sondern nur die vergessene Angabe mitteilen mit der Bitte um Neuberechnung?
    Ich soll innerhalb der nächsten 4 Wochen einen für mich recht hohen Betrag einzahlen - wie kann ich das vermeiden bis eine neue Entscheidung getroffen ist?
    Fragen über Fragen ;-).

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Dorika

    #2
    AW: Einspruch einlegen?

    Einspruch einlegen bzw. Änderungsantrag stellen und die vergessenen Angaben nacherklären.
    Am besten per Brief oder Fax.

    Du könntest zwar auch einfach eine berichtigte Steuererklärung mittels ELSTER übermitteln, davon würde ich jedoch abraten.
    Meine Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass solche berichtigen Erklärungen öfters mal im Daten-Dschungel beim Finanzamt untergehen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Einspruch einlegen?

      und mit dem Einspruch (auch per Mail zulässig) Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dann müsstest Du, wenn dem stattgegeben wird, erstmal nicht zahlen.

      Kommentar


        #4
        AW: Einspruch einlegen?

        Hallo,

        Leistungen des ElsterOnlinePortals:

        Einspruch, gegebenenfalls einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (nur in Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt)
        https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank

          ...Euch allen! Jetzt weiß ich wie ich am besten vorgehe :-)

          Kommentar

          Lädt...
          X