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Rentenberechnung

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    Rentenberechnung

    Die Berechnung des stpfl. Teils der Renteaus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt immer z.B. mit 60%(Beginn 1.1.2010). Dies ist falsch, weil der steuerfreie Teil der Rente im 1. Jahr nach Renten beginn für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben wird.

    #2
    AW: Rentenberechnung

    Guten Abend,
    was soll uns Anwenderkollegen/Innen dieser Eintrag sagen?
    Für Rätselspiele ist mir meine Zeit zu schade und ich erwarte einfach von Fragenden, dass ganze Sätze mit inhaltlichem Zusammenhang geschrieben werden
    Gute Nacht
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Rentenberechnung

      Ich wage mal das Ratespiel: Rentenanpassungsbetrag nicht eingetragen, der steuerfreie Teil der Rente wird auf die gesamte Rente inkl. Erhöhungen seit Jahr der Festschreibung bezogen, Berechnung ist Mist und böse, buh buh.

      Kommentar

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