Hallo,
ich habe eine Frage zur Anlage EÜR. Muss diese erst ab Einnahmen von 17500 Euro erstellt werden?
Wenn ja, genügt bei niedrigeren Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit die Eintragung des Gewinnes in die Anlage S - auch wenn in den letzten Jahren die Anlage EÜR ausgeüllt wurde?
Viele Grüße
steve76
ich habe eine Frage zur Anlage EÜR. Muss diese erst ab Einnahmen von 17500 Euro erstellt werden?
Wenn ja, genügt bei niedrigeren Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit die Eintragung des Gewinnes in die Anlage S - auch wenn in den letzten Jahren die Anlage EÜR ausgeüllt wurde?
Viele Grüße
steve76
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