Anlage EÜR

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  • steve2607

    #1

    Anlage EÜR

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Anlage EÜR. Muss diese erst ab Einnahmen von 17500 Euro erstellt werden?

    Wenn ja, genügt bei niedrigeren Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit die Eintragung des Gewinnes in die Anlage S - auch wenn in den letzten Jahren die Anlage EÜR ausgeüllt wurde?

    Viele Grüße

    steve76
  • Petzer
    Neuer Benutzer
    • 04.11.2006
    • 751

    #2
    AW: Anlage EÜR

    ja, aber dann muss eine selbst erstellte Gewinn- und Verlustrechnung beigefügt werden.

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