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Behinderten Pauschbetrag für Kinder

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    Behinderten Pauschbetrag für Kinder

    Hallo Zusammen,die Steuererklärung für 2013 habe ich per EOP abgeschickt.In der Anlage Kind habe ich mir den oben genannten Pauschbetrag zu 100 Prozent beantragt,da ich der Meinung bin das er mir komplett zusteht.Meine Tochter aus erster Ehe ist zu 100 % schwerbehindert und hat das H für hilflos drauf.Sie ist jetzt 20 Jahre alt und lebt im Heim.Sie arbeitet zwar dort,aber ist steuerlich auf 0.Meine Exfrau,die Kindesmutter ist schon lange auf Hartz4,zahlt also auch keine Steuern.Das Kindergeld wird gleich komplett abgeleitet an die Region zwecks Heimunterbringungskosten.Und meine Wenigkeit,bzw meine zweite Frau müssen den gesetzlichen Part von mir und meiner Exfrau an die Region bezahlen.Dann gehe ich doch richtig mit der Annahme, das dadurch mir der komplette Pauschbetrag zusteht,oder?Muss ich trotzdem deswegen noch an meine Exfrau herantreten (keine Chance),damit sie ihn an mich überträgt?
    Danke für Eure Antworten

    Gruß der Trucker

    #2
    AW: Behinderten Pauschbetrag für Kinder

    Schaue Dir mal § 33b Abs. 5 Sätze 1 und 2 EStG und § 32 Abs. 6 Sätze 6 und 7 EStG an. Wenn Du Dir den hälftigen Kinderfreibetrag der Mutter auf Dich übertragen lassen darfst (siehe Anlage Kind Zeile 38 und 39), dann darfst Du auch in Zeile 67 den Haken setzen ohne die Mutter zu fragen.

    Ich habe die Zeilennummern aus den Vordrucken bzw. Elsterformular genommen. Ob die im EOP auch so erscheinen, weiß ich jetzt leider nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Behinderten Pauschbetrag für Kinder

      Zum Kinderfreibetrag folgendesen hat ja meine jetzige 2.Frau schon komplett drauf.Daher verstehe ich Deine Aussage jetzt nicht so ganz.
      Trotzdem danke.

      Gruß der Trucker

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        #4
        AW: Behinderten Pauschbetrag für Kinder

        Du musst das ganze noch mit deiner Tochter absprechen. Falls sie eine Steuererklärung abgibt, darf sie im mantelbogen der Steuererklärung Seite 3 oben beim behindertenpauschbetrag keine Angaben machen.
        Mfg

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          #5
          AW: Behinderten Pauschbetrag für Kinder

          Meine Tochter arbeitet nur in der Behinderten Werkstatt und zahlt dadurch keine Steuern.Das wird wohl so immer bleiben.Zu oben möchte ich noch folgendes nachreichen.Das Kindergeld wird wie erwähnt an die Region abgeleitet.Berechtigte ist aber weiterhin meine Exfrau,die Kindesmutter.Daher sollte ich wohl auch überlegen,wenigstens die Kindergeldberechtigung auf mich übertragen zu lassen, da ich auch noch einen Riestervertrag laufen habe und keine Kinderzulage bekomme aus den erwähnten Gründen.Aber wie ich das alles machen soll,keine Ahnung.Familienkasse ist da auch nicht behilflich.

          Gruß

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            #6
            AW: Behinderten Pauschbetrag für Kinder

            Normalerweise sind immer beide Eltern kindergeldberechtigt. Auch wenn das Kindergeld nur an einen ausbezahlt wird.

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              #7
              AW: Behinderten Pauschbetrag für Kinder

              Zitat von Trucker24 Beitrag anzeigen
              Meine Tochter arbeitet nur in der Behinderten Werkstatt und zahlt dadurch keine Steuern.Das wird wohl so immer bleiben.Zu oben möchte ich noch folgendes nachreichen.Das Kindergeld wird wie erwähnt an die Region abgeleitet.Berechtigte ist aber weiterhin meine Exfrau,die Kindesmutter.Daher sollte ich wohl auch überlegen,wenigstens die Kindergeldberechtigung auf mich übertragen zu lassen, da ich auch noch einen Riestervertrag laufen habe und keine Kinderzulage bekomme aus den erwähnten Gründen.Aber wie ich das alles machen soll,keine Ahnung.Familienkasse ist da auch nicht behilflich.

              Gruß
              Für die Kinderzulage bei Riester hast du vollkommen recht, das hängt an dem, an den ausgezahlt wird, das solltest Du ändern, am besten die Familienkasse fragen, wie das geht.

              Deine Tochter zahlt nicht Steuern, weil sie in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, sondern das ist ein ganz normales steuerliches Arbeitsverhältnis wie Deines auch. Zufällig verdienst sie vermutlich dabei aber so wenig, dass die Steuer 0 € beträgt. Wenn Du Pech hast, dann aber auch nur deswegen, weil der Behindertenpauschbetrag im Moment bei ihr berücksichtigt wird.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Behinderten Pauschbetrag für Kinder

                Vielen Dank erstmal für Eure Antworten.

                Zu

                - - - Aktualisiert - - -

                Vielen Dank erstmal für Eure Antworten.

                Zu L.E. Fant:Meine Tochter ist aus erster Ehe.Diese ist schon lange geschieden.Kindergeld wird wie gesagt,auch nicht an die Kindesmutter gezahlt,sondern direkt an die Region wegen Heimunterbringung abgezweigt.Kindergeldberechtigte ist sie aber trotzdem.Familienkasse sagte mir nach Anfrage.Wenn ich beantragen möchte,dann würde die Region auch nichts mehr bekommen,also die Zahlung bis zur Überprüfung gestoppt werden.Vielleicht sollte ich es mal darauf ankommen lassen.Denn der Kontakt zu meiner Tochter ist leider auf dem Nullpunkt.

                Zu Picard:Hatte schonmal bei der Hotline vom Finanzamt nachgefragt.Die sagten nach meiner Bekanntgabe Ihrer Steuer ID das sie auf Null geführt wird und somit ich den vollen Pauschbetrag erhalten könnte.Na ja mal schauen.Abwarten was kommt.Belege haben sie ja alle.

                Grüße

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