Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

1.Mal Elster - Zwei Fragen zu Einkommenszuordnungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    1.Mal Elster - Zwei Fragen zu Einkommenszuordnungen

    Hallo Forum,
    ich bin neu hier und auch Neuling im ElsterOnline-Portal. Als ehemaliger Student hatte ich zwischen Studienende (2014) und Berufseinstige (2015) verschiedene Dinge nebenher gearbeitet. Daher die Unklarheiten. Falls das relevant ist; ich bleibe mit meinen Einnahmen (2014) unter dem Steuerfreibetrag von 83xx€.

    Meine zu versteuernde Situation sieht so aus:
    - Einkommen aus Arbeit auf Lohnsteuerkarte
    - Einkommen aus selbstständiger Arbeit mittels Werkvertrag (keine angemeldetes Gewerbe!, keine Steuernummer vorhanden, Summen werden aber an mein FA übermittelt)

    In ElsterOnline habe ich daher folgende Anlagen für mich als zutreffend erachtet:
    - Hauptvordruck
    - Anlage N (Arbeit auf Lohnsteuer)
    - Anlage S (ggf. für die selbstständige Arbeit)

    Nun habe ich einige offene Fragen, was die Zuordnung von Beträgen angeht:
    Zunächst hinsichtlich nichtselbstständiger Arbeit auf Lohnsteuerkarte

    1. In Anlage N/Formular 3 heißt es in Zeile 11 „Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten) (Euro)“. Zeile 6 meiner elek. Lohnsteuerkarte ist aber die „Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers". Hier könnte ich die Kirchensteuer auch nur als volle Zahl ohne Komma angeben. Wird diese dort tatsächlich eingetragen?

    2. Auf meiner Lohnsteuerkarte findet sich unter Zeile 28 „Beiträge zur privaten Kranken-und Pflege-Pflegepflichtversicherung “ ein Betrag, von dem ich nicht weiß, wo ich ihn unterbringen soll.

    Hinsichtlich meiner selbstständigen Arbeit handelt es sich hierbei um einen Werkvertrag, innerhalb dessen ich stundenweise Prüfungen abnehme. Hierbei kommen im Jahr keine 1000€ zusammen, Abzüge habe ich keine.

    1. Trage ich die Summe meiner Einnahmen in Anlage N/Formular 4 „Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug“ oder Anlage N/Formular 7 „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ oder bedarf es dafür der Anlage S „Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebens¬partner(in) A)“?

    Ich hoffe darauf, dass einer von euch so mit der Materie vertraut ist, dass er mit wenigen Antworten helfen kann, wo ich ewig bräuchte um mich einzulesen und Unterschiede zu erkennen.
    Vielen Dank

    #2
    AW: 1.Mal Elster - Zwei Fragen zu Einkommenszuordnungen

    [QUOTE=ASCII;184262]1. In Anlage N/Formular 3 heißt es in Zeile 11 „Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten) (Euro)“. Zeile 6 meiner elek. Lohnsteuerkarte ist aber die „Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers". Hier könnte ich die Kirchensteuer auch nur als volle Zahl ohne Komma angeben. Wird diese dort tatsächlich eingetragen?

    Versorgungsbezüge sind z. B. erhaltene Betriebsrenten. Du verwechselst Zeile 11 und 6 der Anlage N mit den Zeilennummern der Lohnsteuerbescheinigung. Du musst als erstes die Lohnsteuerbescheinigung abtippen.

    2. Auf meiner Lohnsteuerkarte findet sich unter Zeile 28 „Beiträge zur privaten Kranken-und Pflege-Pflegepflichtversicherung “ ein Betrag, von dem ich nicht weiß, wo ich ihn unterbringen soll.

    Das kommt in die Anlage Vorsorgeaufwand, wie andere Versicherungen auch.

    Hinsichtlich meiner selbstständigen Arbeit handelt es sich hierbei um einen Werkvertrag, innerhalb dessen ich stundenweise Prüfungen abnehme. Hierbei kommen im Jahr keine 1000€ zusammen, Abzüge habe ich keine.

    1. Trage ich die Summe meiner Einnahmen in Anlage N/Formular 4 „Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug“ oder Anlage N/Formular 7 „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ oder bedarf es dafür der Anlage S „Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebens¬partner(in) A)“?

    Ich würde es in Zeile 4 der Anlage S eintragen.

    Kommentar


      #3
      AW: 1.Mal Elster - Zwei Fragen zu Einkommenszuordnungen

      Hallo ASCII,

      Zitat -> 2. Auf meiner Lohnsteuerkarte findet sich unter Zeile 28 „Beiträge zur privaten Kranken-und Pflege-Pflegepflichtversicherung “ ein Betrag, von dem ich nicht weiß, wo ich ihn unterbringen soll.
      Die Eintragungen macht der Arbeitgeber was er ggf. als Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat.

      Du musst in die Anlage Vorsorgeaufwand deine von dir getragenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eintragen, diese Beträge können durchaus vom Arbeitgebereintrag abweichen.

      Tschüß
      Zuletzt geändert von holzgoe; 07.01.2015, 12:37. Grund: Korrektur Rechtschreibung

      Kommentar


        #4
        AW: 1.Mal Elster - Zwei Fragen zu Einkommenszuordnungen

        Du sprichst immer von elektronischer Lohnsteuerkarte. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir eine Lohnsteuerbescheinigung zukommen zu lassen. Dazu hat er freilich noch etwas Zeit.

        Die Lohnsteuerbescheinigung tippst Du dann 1:1 ab. In Zeile 6 z. B. steht bei Dir der Bruttoarbeitslohn, und den trägst Du dann auch in Zeile 6 ein. Sollte in Zeile 11 wirklich ein Betrag stehen dann gehört der in Zeile 11.

        Ja, und für die selbständige Tätigkeit kriegst Du keinen Lohn. Sie gehört in nicht in die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.


        EDIT: holzgoe war schneller. Bei Kloebi ist mir erst jetzt aufgefallen, dass er zwischen den Quotings schon eine Antwort gegeben hat.

        Kommentar


          #5
          AW: 1.Mal Elster - Zwei Fragen zu Einkommenszuordnungen

          An alle drei erstmal Danke für eure Antworten.
          Durch eure Antworten hab ich einige Angaben sinnvoller zuordnen können.
          Der Hinweise, die Lohnsteuerbescheinigung nach und nach "abzuarbeiten" hat mir durchaus geholfen.
          Und ja, ich meine natürlich elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
          Danke

          ASCII

          Kommentar

          Lädt...
          X