Hallo Forum,
ich bin neu hier und auch Neuling im ElsterOnline-Portal. Als ehemaliger Student hatte ich zwischen Studienende (2014) und Berufseinstige (2015) verschiedene Dinge nebenher gearbeitet. Daher die Unklarheiten. Falls das relevant ist; ich bleibe mit meinen Einnahmen (2014) unter dem Steuerfreibetrag von 83xx€.
Meine zu versteuernde Situation sieht so aus:
- Einkommen aus Arbeit auf Lohnsteuerkarte
- Einkommen aus selbstständiger Arbeit mittels Werkvertrag (keine angemeldetes Gewerbe!, keine Steuernummer vorhanden, Summen werden aber an mein FA übermittelt)
In ElsterOnline habe ich daher folgende Anlagen für mich als zutreffend erachtet:
- Hauptvordruck
- Anlage N (Arbeit auf Lohnsteuer)
- Anlage S (ggf. für die selbstständige Arbeit)
Nun habe ich einige offene Fragen, was die Zuordnung von Beträgen angeht:
Zunächst hinsichtlich nichtselbstständiger Arbeit auf Lohnsteuerkarte
1. In Anlage N/Formular 3 heißt es in Zeile 11 „Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten) (Euro)“. Zeile 6 meiner elek. Lohnsteuerkarte ist aber die „Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers". Hier könnte ich die Kirchensteuer auch nur als volle Zahl ohne Komma angeben. Wird diese dort tatsächlich eingetragen?
2. Auf meiner Lohnsteuerkarte findet sich unter Zeile 28 „Beiträge zur privaten Kranken-und Pflege-Pflegepflichtversicherung “ ein Betrag, von dem ich nicht weiß, wo ich ihn unterbringen soll.
Hinsichtlich meiner selbstständigen Arbeit handelt es sich hierbei um einen Werkvertrag, innerhalb dessen ich stundenweise Prüfungen abnehme. Hierbei kommen im Jahr keine 1000€ zusammen, Abzüge habe ich keine.
1. Trage ich die Summe meiner Einnahmen in Anlage N/Formular 4 „Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug“ oder Anlage N/Formular 7 „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ oder bedarf es dafür der Anlage S „Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebens¬partner(in) A)“?
Ich hoffe darauf, dass einer von euch so mit der Materie vertraut ist, dass er mit wenigen Antworten helfen kann, wo ich ewig bräuchte um mich einzulesen und Unterschiede zu erkennen.
Vielen Dank
ich bin neu hier und auch Neuling im ElsterOnline-Portal. Als ehemaliger Student hatte ich zwischen Studienende (2014) und Berufseinstige (2015) verschiedene Dinge nebenher gearbeitet. Daher die Unklarheiten. Falls das relevant ist; ich bleibe mit meinen Einnahmen (2014) unter dem Steuerfreibetrag von 83xx€.
Meine zu versteuernde Situation sieht so aus:
- Einkommen aus Arbeit auf Lohnsteuerkarte
- Einkommen aus selbstständiger Arbeit mittels Werkvertrag (keine angemeldetes Gewerbe!, keine Steuernummer vorhanden, Summen werden aber an mein FA übermittelt)
In ElsterOnline habe ich daher folgende Anlagen für mich als zutreffend erachtet:
- Hauptvordruck
- Anlage N (Arbeit auf Lohnsteuer)
- Anlage S (ggf. für die selbstständige Arbeit)
Nun habe ich einige offene Fragen, was die Zuordnung von Beträgen angeht:
Zunächst hinsichtlich nichtselbstständiger Arbeit auf Lohnsteuerkarte
1. In Anlage N/Formular 3 heißt es in Zeile 11 „Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten) (Euro)“. Zeile 6 meiner elek. Lohnsteuerkarte ist aber die „Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers". Hier könnte ich die Kirchensteuer auch nur als volle Zahl ohne Komma angeben. Wird diese dort tatsächlich eingetragen?
2. Auf meiner Lohnsteuerkarte findet sich unter Zeile 28 „Beiträge zur privaten Kranken-und Pflege-Pflegepflichtversicherung “ ein Betrag, von dem ich nicht weiß, wo ich ihn unterbringen soll.
Hinsichtlich meiner selbstständigen Arbeit handelt es sich hierbei um einen Werkvertrag, innerhalb dessen ich stundenweise Prüfungen abnehme. Hierbei kommen im Jahr keine 1000€ zusammen, Abzüge habe ich keine.
1. Trage ich die Summe meiner Einnahmen in Anlage N/Formular 4 „Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug“ oder Anlage N/Formular 7 „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ oder bedarf es dafür der Anlage S „Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebens¬partner(in) A)“?
Ich hoffe darauf, dass einer von euch so mit der Materie vertraut ist, dass er mit wenigen Antworten helfen kann, wo ich ewig bräuchte um mich einzulesen und Unterschiede zu erkennen.
Vielen Dank
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