Liebe Community,
ich bin selbstständig erwerbstätig und möchte mir für ca. drei Monate entweder eine Zweizimmerwohnung oder zwei Zimmer in einer WG zur Zwischenmiete nehmen, da ich eines der Zimmer als Arbeitszimmer absetzen möchte. Was ist dabei zu beachten? Muss ich bei der Steuererklärung einen Grundriss einreichen und ist es notwendig, dass das Arbeitszimmer durch eine Tür getrennt ist vom Rest der Wohnung? Wenn ich eine Wohnung mit großem Wohnzimmer, das (zwar durch einen Türrahmen ohne Tür) verbunden ist mit der Küche und Flur sowie ein abgetrenntes Schlafzimmer - kann ich dann das (ursprüngliche) Wohnzimmer als Arbeitszimmer deklarieren oder sollte es eher das Schlafzimmer sein? Wenn ich in einer WG zwei Zimmer miete, ist es dann sogar das sauberste, zwei getrennte Mietverträge abzuschließen und nur den einen für das Arbeitszimmer einzureichen?
Vielen Dank für eure Antworten!
ich bin selbstständig erwerbstätig und möchte mir für ca. drei Monate entweder eine Zweizimmerwohnung oder zwei Zimmer in einer WG zur Zwischenmiete nehmen, da ich eines der Zimmer als Arbeitszimmer absetzen möchte. Was ist dabei zu beachten? Muss ich bei der Steuererklärung einen Grundriss einreichen und ist es notwendig, dass das Arbeitszimmer durch eine Tür getrennt ist vom Rest der Wohnung? Wenn ich eine Wohnung mit großem Wohnzimmer, das (zwar durch einen Türrahmen ohne Tür) verbunden ist mit der Küche und Flur sowie ein abgetrenntes Schlafzimmer - kann ich dann das (ursprüngliche) Wohnzimmer als Arbeitszimmer deklarieren oder sollte es eher das Schlafzimmer sein? Wenn ich in einer WG zwei Zimmer miete, ist es dann sogar das sauberste, zwei getrennte Mietverträge abzuschließen und nur den einen für das Arbeitszimmer einzureichen?
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