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Erste Tätigkeitsstätte/regelmäßige Arbeitsstätte und Verpflegungsmehraufwandpauschale

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    Erste Tätigkeitsstätte/regelmäßige Arbeitsstätte und Verpflegungsmehraufwandpauschale

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum, schreibe jedoch nun schon an meiner 5 Steuererklärung.

    kurz zu mir:
    - abgeschlossene Ausbildung mit anschließender kurzer reiner Berufszeit, im Anschluss jetzt
    - Hauptberuflicher Student Seit 3 Jahren (also entsprechend kein "Erststudium" und somit Werbungskosten möglich)
    - nebenher Angestellter als Werkstudent (Gehalt über Freigrenze), studentisch (gesetzlich) Krankenversichert, Zahl in die Rentenversicherung aber sonst keine Sozialabgaben.

    Nun zu meiner Frage:
    Bisher konnten Fahrten zur Universität ja in voller Höhe angegeben werden, nun ja nur noch in einfacher Entfernung über die Entfernungspauschale. Bis hier hin zwar Schade aber alles klar.

    In der Vergangenheit hatte ich meinen Arbeitgeber als regelmäßige Arbeitsstätte angegeben weil es den Definitionen entsprechend so war. Diese Definition hat sich nun ja in "Erste Tätigkeitsstätte" geändert.
    Ist jetzt die Uni oder mein Arbeitgeber die "Erste Tätigkeitsstätte"?
    Und kann ich dann entsprechend für die andere Adresse wieder die vollen Fahrtkosten und ebenfalls die Verpflegungsmehraufwandspauschale (da ja nicht "Haupt-"arbeits"-stätte") angeben?

    Ich hoffe ich konnte mein Problem vermitteln und wäre für Hinweise sehr dankbar!

    #2
    AW: Erste Tätigkeitsstätte/regelmäßige Arbeitsstätte und Verpflegungsmehraufwandpausc

    Hallo BigBen,
    das sind aber Fragen aus dem Beratungsbereich und das dürfen wir doch hier nicht
    Googel doch mal nach den Begriffen Tätigkeitsstätte
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Erste Tätigkeitsstätte/regelmäßige Arbeitsstätte und Verpflegungsmehraufwandpausc

      Nun ob das eine beratende Antwort wäre ist die Frage...

      Also Google & Co verweist darauf, das sowohl Arbeitsstätte oder Bildungseinrichtung als Erste Tätigkeitsstätte eingesetzt werden kann.
      Sollte der Beruf weniger als 20h/Woche betragen so ist die Uni scheinbar ziemlich sich die "Erste Tätigkeitstätte".
      Es gibt jedoch keine Informationen wie es sich dann mit dem Arbeitsplatz verhält.
      Zuletzt geändert von BigBen01; 15.01.2015, 21:25.

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