Hallo,
ich bin neu hier im Forum, schreibe jedoch nun schon an meiner 5 Steuererklärung.
kurz zu mir:
- abgeschlossene Ausbildung mit anschließender kurzer reiner Berufszeit, im Anschluss jetzt
- Hauptberuflicher Student Seit 3 Jahren (also entsprechend kein "Erststudium" und somit Werbungskosten möglich)
- nebenher Angestellter als Werkstudent (Gehalt über Freigrenze), studentisch (gesetzlich) Krankenversichert, Zahl in die Rentenversicherung aber sonst keine Sozialabgaben.
Nun zu meiner Frage:
Bisher konnten Fahrten zur Universität ja in voller Höhe angegeben werden, nun ja nur noch in einfacher Entfernung über die Entfernungspauschale. Bis hier hin zwar Schade aber alles klar.
In der Vergangenheit hatte ich meinen Arbeitgeber als regelmäßige Arbeitsstätte angegeben weil es den Definitionen entsprechend so war. Diese Definition hat sich nun ja in "Erste Tätigkeitsstätte" geändert.
Ist jetzt die Uni oder mein Arbeitgeber die "Erste Tätigkeitsstätte"?
Und kann ich dann entsprechend für die andere Adresse wieder die vollen Fahrtkosten und ebenfalls die Verpflegungsmehraufwandspauschale (da ja nicht "Haupt-"arbeits"-stätte") angeben?
Ich hoffe ich konnte mein Problem vermitteln und wäre für Hinweise sehr dankbar!
ich bin neu hier im Forum, schreibe jedoch nun schon an meiner 5 Steuererklärung.
kurz zu mir:
- abgeschlossene Ausbildung mit anschließender kurzer reiner Berufszeit, im Anschluss jetzt
- Hauptberuflicher Student Seit 3 Jahren (also entsprechend kein "Erststudium" und somit Werbungskosten möglich)
- nebenher Angestellter als Werkstudent (Gehalt über Freigrenze), studentisch (gesetzlich) Krankenversichert, Zahl in die Rentenversicherung aber sonst keine Sozialabgaben.
Nun zu meiner Frage:
Bisher konnten Fahrten zur Universität ja in voller Höhe angegeben werden, nun ja nur noch in einfacher Entfernung über die Entfernungspauschale. Bis hier hin zwar Schade aber alles klar.
In der Vergangenheit hatte ich meinen Arbeitgeber als regelmäßige Arbeitsstätte angegeben weil es den Definitionen entsprechend so war. Diese Definition hat sich nun ja in "Erste Tätigkeitsstätte" geändert.
Ist jetzt die Uni oder mein Arbeitgeber die "Erste Tätigkeitsstätte"?
Und kann ich dann entsprechend für die andere Adresse wieder die vollen Fahrtkosten und ebenfalls die Verpflegungsmehraufwandspauschale (da ja nicht "Haupt-"arbeits"-stätte") angeben?
Ich hoffe ich konnte mein Problem vermitteln und wäre für Hinweise sehr dankbar!
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