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Bearbeitung der Einkommensteuer nach Online-Übertragung möglich?

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    Bearbeitung der Einkommensteuer nach Online-Übertragung möglich?

    Hallo,
    ich habe meine Steuererklärung mithilfe des ElsterOnline-Portals erstellt. Kurz nach dem Abschicken ist mir dann doch noch ein Fehler aufgefallen, obwohl ich mehrmals alles geprüft habe. Ist es möglich, diesen Fehler zu beheben? Wenn ja, wie? Muss ich alles von vorne eingeben? Das wäre sehr mühselig..

    Und wo finde ich in dem ElsterOnline-Portal die Dokumente, die ich selber ausdrucken muss und beim Finanzamt abgeben muss? Oder ist dies nun nicht mehr nötig?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Bearbeitung der Einkommensteuer nach Online-Übertragung möglich?

    Bei Versendung der Steuererklärung durch das ElsterOnline-Portal muss man nichts ausdrucken. Die Belege die einzureichen sind, müssen per Post eingereicht werden . Zb Steuerbescheinigungen der Bank, Aufstellungen usw.

    Wenn du nachträglich die Steuererklärung noch korrigieren musst, solltest du dich mit deinem Finanzamt in Verbindung setzen.
    Mfg

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      #3
      AW: Bearbeitung der Einkommensteuer nach Online-Übertragung möglich?

      In Bayern ist es z. B. so - wahrscheinlich auch in manchen anderen Ländern - dass die Daten an den Arbeitstagen gegen Mittag auf die Finanzämter verteilt werden. Wenn Du also am Freitag um 14 Uhr gesendet hast dann hast Du ungefähr bis Montag 11 Uhr Zeit, um die Erklärung zu berichtigen. Wenn Du das nicht schaffst dann berichtige trotzdem und sag aber dem Finanzamt Bescheid. Grundsätzlich gilt bei der Einkommensteuer immer die letzte Übermittlung.

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        #4
        AW: Bearbeitung der Einkommensteuer nach Online-Übertragung möglich?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        In Bayern ist es z. B. so - wahrscheinlich auch in manchen anderen Ländern - dass die Daten an den Arbeitstagen gegen Mittag auf die Finanzämter verteilt werden. Wenn Du also am Freitag um 14 Uhr gesendet hast dann hast Du ungefähr bis Montag 11 Uhr Zeit, um die Erklärung zu berichtigen. Wenn Du das nicht schaffst dann berichtige trotzdem und sag aber dem Finanzamt Bescheid. Grundsätzlich gilt bei der Einkommensteuer immer die letzte Übermittlung.
        Hallo,
        es mag sein, dass die Verteilung an die Finanzämter später erfolgt, allerdings wird das Sendedatum gespeichert: tt:mm:jjjj:hh:mm:ss
        Ich würde immer Berichtigung ankreuzen, wenn ich tt+1:mm:jj versende.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Bearbeitung der Einkommensteuer nach Online-Übertragung möglich?

          Meines Wissens gibts bei der Einkommensteuererklärung kein Ankreuzfeld für eine Berichtigung.

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            #6
            AW: Bearbeitung der Einkommensteuer nach Online-Übertragung möglich?

            uups: mea culpa

            Kleiner Tipp ans FA könnte nicht schaden, dass eine 2. Einkommensteuererrklärung gesendet wurde.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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