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Gesonderte Feststellung der Einküfte

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    Gesonderte Feststellung der Einküfte

    Hallo zusammen,

    ich muss eine gesonderte Feststellung der Einkünfte nachreichen, weil Ort meines Gewerbes und Wohnsitz voneinander abweichen.
    Nun meine Frage: Reicht es aus, den Hauptvordruck ESt B1 über ElsterOnline abzugeben? Es gibt außer mir keine Beteiligten und wenn ich die Anlage FE 1 mit ausfülle, erhalte ich den Fehler, dass es mindestens 2 Feststellungbeteiligte geben muss.

    Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar :-)

    lemoni

    #2
    AW: Gesonderte Feststellung der Einküfte

    Sie müssen die Erklärung zur gesonderten Feststellung nehmen, nicht die zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Dann brauchen Sie natürlich keine weiteren Beteiligten.

    Daneben brauchen Sie noch die Anlage G und die Gewinnermittlung, z. B. Anlage EÜR.

    Das ganze findet in Elsteronline statt, nicht in Elsterformular, wie das von ihnen gewählte Unterforum vermuten ließe.

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      #3
      AW: Gesonderte Feststellung der Einküfte

      Super, vielen Dank für die schnelle Antwort.
      So macht das ganze natürlich mehr Sinn.

      Und Sie haben natürlich recht, ich habe die Formulare in Elster-Online gefunden.

      Neben dem Hauptvordruck (ESt 1 D) habe ich nun auch die Anlage FG ausgefüllt.
      War dieses Formular mit "Anlage G" gemeint?

      Die EÜR hatte ich bereits mit den übrigen Steuererklärungen verschickt.
      Sollte ich sie noch jetzt noch einmal mitschicken?

      Kommentar


        #4
        AW: Gesonderte Feststellung der Einküfte

        Nein ich meinte schon die Anlage G, wie die bei der Einkommensteuererklärung. Da steht aber nur eine Zahl, der Gewinn drin.

        Wenn das Wohnsitzfinanzamt die Anlage EÜR an das Betriebsfinanzamt weitergeleitet hat, brauchen Sie es nicht nochmal schicken. Wenn nicht, dann schon. Fragen Sie ihr Betriebsfinanzamt, was es noch braucht.

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          #5
          AW: Gesonderte Feststellung der Einküfte

          Hallo lemoni,

          für 2014 geht es allerdings noch nicht, da wird man noch bis eventuell Anfang April 2015 warten müssen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Gesonderte Feststellung der Einküfte

            Dann ist alles klar. Ich werde vorsichtshalber mal bei Finanzamt nachfragen.

            Vielen Dank für die Hilfe!!!

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