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Belegabruf im elster-onlineportal

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    Belegabruf im elster-onlineportal

    Ich möchte unsere Einkommenssteuerklärung bei elsteronline abgeben. Der Belegabruf für mich funktioniert mit PIN und Abrufcode. Wie bekomme ich auch die Belege meiner Ehefrau in die Einkommenssteuererklärung? Mit ihrer Id.Nr. und ihrem Abrufcode geht es nicht.

    #2
    AW: Belegabruf im elster-onlineportal

    Berechtigung für den Abruf von Belegen anderer Personen
    Um Belege anderer Personen (z.B. die Ihrer Familie, ...) abrufen zu können, müssen Sie von diesen dazu berechtigt werden.

    Die nötigen Angaben zu den Personen, für die später Belege abgerufen werden sollen, können ausschließlich mit authentifizierter Datenübermittlung an die Steuerverwaltung gesendet werden. Das verwendete Zertifikat kann hierbei aus einer Registrierung mit steuerlicher Identifikationsnummer stammen. Eine persönliche Registrierung mit Steuernummer ist nicht ausreichend. Dies gilt entsprechend für Signaturkarten. Die anderen Personen benötigen selbst keine Registrierung im ElsterOnline-Portal, damit für diese Belege abgerufen werden können. Sie können die Berechtigung für eine oder mehrere Personen unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer und des Geburtsdatums dieser Person beantragen. Die Gültigkeitsdauer der Berechtigung kann eingeschränkt werden. Zusätzlich ist die Angabe eines Ordnungsbegriffs, z.B. einer Mandanten- oder Mitgliedsnummer, nötig.

    Die Person, deren Belege abgeholt werden sollen, erhält in der Regel einen Freischaltcode per Postbrief zugesendet. Mit der Übergabe oder Übermittlung des Freischaltcodes durch die andere Person an Sie, erhalten Sie die Berechtigung zum Belegabruf für diese Person. Lassen Sie sich die erteilten Berechtigungen sowie die hierzu gestellten Anträge inklusive des aktuellen Status anzeigen. Wählen Sie "freischalten", damit die Steuerverwaltung diese Berechtigung für den Zugriff auf die Belege berücksichtigen kann. Das Löschen von Berechtigungen ist ebenfalls möglich.

    Soweit der Auszug aus einem Hilfetext. Ich habe den Belegabruf für meine Ehefrau in meinen persönlichen Bereich von ELsterOnline beantragt und benutze meinen Abrufcode
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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