Ich erhalte ständig diese Fehlermeldung:
Bei Aufteilung nach Bruchteilen sind mindestens die Werte zu Zähler und Nenner zu Beginn des Wirtschaftsjahres anzugeben.
Geprüfte Formularbereiche
Anlage FB: Feststellungsbeteiligte 1. Anlage
Seite 3
Hauptvordruck (ESt 1 B)
Seite 4
und nochmal das Gleiche für den 2. Feststellungsbeteiligten 2. Anlage
Aufteilung nach Bruchteilen, 2 Beteiligte - Angabe Gewinnverteilung (Seite 3 / Zeilen 38) Zähler 1 - Nenner 2 - Datum: 01.01.2014 also Beginn des Wirtschaftsjahres
Der Eintrag wird auch unten angezeigt.
Kapital bleibt leer, da nichts einzutragen.
Wo ist der Fehler - was muss ich da eintagen????
Edit: Habe es rausgefunden: Man muss auch bei "Kapital" den Zähler und den Nenner der Gewinnverteilung angeben, allerdings ohne dort einen Betrag oder ein Datum anzugeben. Völlig sinnfrei!!
Wenn das schon so ist, sollte es wenigstens angegeben oder erklärt werden, dass diese Eintragungen so vorgenommen werden müssen!
Bei Aufteilung nach Bruchteilen sind mindestens die Werte zu Zähler und Nenner zu Beginn des Wirtschaftsjahres anzugeben.
Geprüfte Formularbereiche
Anlage FB: Feststellungsbeteiligte 1. Anlage
Seite 3
Hauptvordruck (ESt 1 B)
Seite 4
und nochmal das Gleiche für den 2. Feststellungsbeteiligten 2. Anlage
Aufteilung nach Bruchteilen, 2 Beteiligte - Angabe Gewinnverteilung (Seite 3 / Zeilen 38) Zähler 1 - Nenner 2 - Datum: 01.01.2014 also Beginn des Wirtschaftsjahres
Der Eintrag wird auch unten angezeigt.
Kapital bleibt leer, da nichts einzutragen.
Wo ist der Fehler - was muss ich da eintagen????
Edit: Habe es rausgefunden: Man muss auch bei "Kapital" den Zähler und den Nenner der Gewinnverteilung angeben, allerdings ohne dort einen Betrag oder ein Datum anzugeben. Völlig sinnfrei!!
Wenn das schon so ist, sollte es wenigstens angegeben oder erklärt werden, dass diese Eintragungen so vorgenommen werden müssen!
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