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    Mal eine dumme Frage...

    Hallo,

    ich bin nun seit ungefähr einem Jahr als Webtexterin tätig - bis Ende letzten Jahres noch als Kleinunternehmerin, jetzt als Gewerbetreibende. Das bedeutet, ich muss ab diesem Jahr die Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen und auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. So weit ist das jetzt auch schon geschehen, allerdings bin ich noch etwas unsicher, da das meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung ist und mich die ganzen Finanzbegriffe drumherum doch etwas verunsichern.

    Ich habe nun meine Netto-Einnahmen für Januar 2015 im Bereich 4 "Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige Umsätze)" unter "Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 %" eingetragen und das Programm hat die daraus resultierende Steuer errechnet, die sich auch mit meinen eigenen Berechnungen deckt. Was meine Ausgaben angeht bin ich jedoch besonders unsicher: Ich habe mir im Januar 2015 in erster Linie elektronische Arbeitsmaterialien zugelegt (Einen neuen Laptop, ein LAN-Kabel, ein Adapter fürs LAN-Kabel und ein Telefon) sowie einen neuen Schreibtischstuhl und eine Laptoptasche. Die Umsatzsteuer von den Rechnungen all dieser Materialen habe ich zusammengerechnet und im Bereich 9 "Abziehbare Vorsteuerbeträge" im Feld 67 "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)" eingetragen. Kann mir jemand verraten, ob das so richtig war oder ob ich etwas daran ändern muss?

    Ich hab bereits versucht, meine Steuerberaterin zu erreichen, die ist jedoch scheinbar schon im Wochenende - also wäre ich froh, wenn mir hier jemand bei meinen Fragen behilflich sein könnte. Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Mal eine dumme Frage...

    Hallo,
    abziehbare Vorsteuer (Pos 66) ja, aber nicht § 13b UStG, googel mal nach diesem Gesetz...
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Mal eine dumme Frage...

      Im Allgemeinen kann es hilfreich sein, verschiedene Begriffe nicht durcheinander zu bringen. Du postest hier im Unterforum ElsterFormular. Dein Text lässt aber vermuten, dass Du ElsterOnline verwendest. Ich werde den Thread verschieben.

      Zitat von Contentico Beitrag anzeigen
      bis Ende letzten Jahres noch als Kleinunternehmerin, jetzt als Gewerbetreibende
      Kleinunternehmer und Gewerbetreibende widerspricht sich nicht. Kleinunternehmer ist der Gegensatz zum Regelunternehmer, Gewerbetreibender vielleicht zu Freiberufler.[/QUOTE]

      Kommentar

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